Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren durch Einladung vom 08.04.2021 fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung von Bürgermeister Guido Rahn gem. § 56 Abs. 2 HGO eingeladen.

 

Bürgermeister Rahn stellt fest, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen 37 Stadtverordneten anwesend sind.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist somit gem. § 35 HGO beschlussfähig.

 

Anschließend ruft er den Tagesordnungspunkt 4 auf.