Sitzung: 23.04.2021 Stadtverordnetenversammlung
Die
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren durch Einladung vom 08.04.2021
fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung von Bürgermeister Guido Rahn
gem. § 56 Abs. 2 HGO eingeladen.
Bürgermeister Rahn stellt fest, dass alle
gesetzlich vorgeschriebenen 37 Stadtverordneten anwesend sind.
Die Stadtverordnetenversammlung ist somit
gem. § 35 HGO beschlussfähig.
Anschließend ruft er den Tagesordnungspunkt 4 auf.