Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Einleitung eines Planverfahrens zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans für die in der Anlage beigefügte Änderungsfläche in der Gemarkung Okarben. 

 

Der Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche des Plangebiets des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 236 „Am Warthweg“.  Vollständig im Änderungsbereich befinden sich die Parzellen Nr. 116/2 und 117/2 in der Flur 10 der Gemarkung Kloppenheim. Darüber hinaus sind untergeordnete Teilflächen der Parzellen Nr. 118/5 und 119, beide ebenfalls in der Flur 2 der Gemarkung Okarben, betroffen.

 

Der Änderungsbereich hat eine Größe von rd. 3,4 ha. Er ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage rot umrandet und rot hinterlegt dargestellt (vgl. Anlage 1). Die Abgrenzung des Änderungsbereichs kann sich noch an die Erfordernisse des Projekts anpassen, sollte sich größenmäßig aber nicht wesentlich ändern

 

Die derzeitige Darstellung des Änderungsbereichs ist „gewerbliche Baufläche geplant“.  Die Ausweisung muss in „Sondergebiet geplant, Einzelhandel“ geändert werden.

 

Ein Flächenausgleich ist nicht erforderlich, da es sich um den Tausch von „gewerbliche Baufläche“ in „Sondergebiet Einzelhandel“ handelt.