Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Ein Verfahren zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ einzuleiten.

 

Die 1. Änderung umfasst eine erweiterte Teilfläche des Bebauungsplans mit einer Gesamtgröße von 6.820m².

 

Der Änderungsbereich befindet sich am südlichen Ende des Gewerbegebiets, südlich der Max-Planck-Straße. Er umfasst die bisherige Parzelle des Wertstoffhofs Nr. 22/158 sowie die umliegende Parzelle Nr. 22/164, beide in der Flur 3 der Gemarkung Klein-Karben, vollständig. Der Änderungsbereich beschränkt sich auf die beiden Flurstücke.

 

Dementsprechend bilden die westliche, südliche und östliche Grenze der Parzelle N3. 22/158 die westliche, südliche und östliche Abgrenzung des Änderungsbereichs. Die nördliche Grenze des Änderungsbereichs verläuft auf den nördlichen Grenzen beider von der Änderung betroffenen Parzellen.

 

Der Änderungsbereich ist in der beigefügten Plananlage zum Aufstellungsbeschluss rot-gestrichelt umrandet dargestellt (Anlage 1).

 

Darüber hinaus sollen im Geltungsbereich der Bebauungsplans Nr. 125-4 keine Änderungen vorgenommen werden.

 

Aufgrund der sensiblen Lage am Rande zum Außenbereich sowie dem unvermeidbaren Eingriff in das Vogelschutzgebiet ist das Änderungsverfahren im zweistufigen Normalverfahren durchzuführen.