Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 245 „An der Weißenburg“ in der Gemarkung Burg-Gräfenrode.

 

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße mit rd. 3.010 m² im westlichen Ortskern der Gemarkung Burg-Gräfenrode, westlich der Weißenburgstraße und nördlich der Freihofstraße. Die Plangebietsabgrenzung kann im Detail wie folgend beschrieben werden und ist zudem in der Anlage dieser Beschlussvorlage schwarz gestrichelt umrandet dargestellt (die Anlage ist Bestandteil der Beschlussfassung):

 

Das Plangebiet umfasst  die Parzelle Flur 1 Nr. 202/18 in der Gemarkung Burg Gräfenrode vollständig. Zusätzlich umfasst das Plangebiet eine Teilfläche der Parzelle Flur 1 Nr. 127/2. Diese Teilfläche definiert sich wie folgend. Die südliche Abgrenzung der Plangebietsteilfläche entspricht der südlichen Parzellengrenze der vorgenannten Fläche. Die nördliche Abgrenzung verläuft mit 7,00 m Abstand parallel zur südlichen Parzellengrenze. Die östliche Abgrenzung der Teilfläche ergibt sich aus der Verbindungslinie zwischen den östlichen Endpunkten der südlichen Parzellengrenze sowie der nördlichen Parallellinie. Die Verbindungslinie verläuft zwischen diesen Punkten  auf der bestehenden östlichen Grenze der Parzelle Nr. 127/2. Im Westen ist die Teilfläche auf einer Breite von 7m (gemessen auf dem Verlauf der westlichen Parzellengrenze der Parzelle Nr. 127/2, ausgehend von deren südwestlichem Eckpunkt) mit der Parzelle Nr. 202/18 zu einem gemeinsamen Plangebiet verbunden.

 

Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren auf der Grundlage des § 13a BauGB durchgeführt.