Beschluss: zurückgezogen

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Hinter dem Friedhof“ besteht bereits seit den 60er Jahren, leitet Herr Heinzel ein. In zwei kleinen Teilbereichen ist auf der Grundlage dieses Plans nur eine eingeschossige Bebauung zulässig. Die Eigentümer der Liegenschaften im vorgesehen Änderungsbereich  wünschen sich ebenfalls die Möglichkeit einer zweigeschossigen Bebauung. Die Verwaltung sieht einen Anpassungsbedarf nicht mehr zeitgemäßer Festsetzungen im Bebauungsplan.

 

In der Diskussion der Gremienmitglieder und Beteiligung der anwesenden Bürgerinnen und Bürger wird klar, dass die Vorstellungen der Eigentümer*innen nicht hinreichend konkret sind. Eine alleinige Erweiterung der Geschossigkeit im Änderungsbereich würde sehr große Gebäude ermöglichen. Die Vorstellungen der Eigentümer*innen sind vor Beschluss der Durchführung eines Änderungsverfahrens zu konkretisieren. Das Gremium sieht sich auf der vorliegenden Grundlage deshalb nicht in der Lage, über die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens zu entscheiden. Die Vorlage wird daraufhin von der Verwaltung zurückgezogen.