Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Notwendigkeit der Erweiterung des Bebauungsplans wird durch Herrn Heinzel erläutert. Nach umfassender Prüfung und in bereits erfolgter Vorabstimmung mit den Umweltbehörden des RP wird nun angestrebt, die ursprünglich geplante und im Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 125-4 (Stand 2018) bereits vorgesehene und dann zunächst verworfene Erweiterung des Wertstoffhofs, am Südrand des Gewerbegebiets nun über eine B-Planerweiterung zu realisieren.

 

Verschiedene Fragen von Seiten der Gremienmitglieder und der Zuschauer werden beantwortet.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt, ein Verfahren zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ einzuleiten.

 

Die 1. Änderung umfasst eine erweiterte Teilfläche des Bebauungsplans mit einer Gesamtgröße von 6.820m².

 

Der Änderungsbereich befindet sich am südlichen Ende des Gewerbegebiets, südlich der Max-Planck-Straße. Er umfasst die bisherige Parzelle des Wertstoffhofs Nr. 22/158 sowie die umliegende Parzelle Nr. 22/164, beide in der Flur 3 der Gemarkung Klein-Karben, vollständig. Der Änderungsbereich beschränkt sich auf die beiden Flurstücke.

 

Dementsprechend bilden die westliche, südliche und östliche Grenze der Parzelle N3. 22/158 die westliche, südliche und östliche Abgrenzung des Änderungsbereichs. Die nördliche Grenze des Änderungsbereichs verläuft auf den nördlichen Grenzen beider von der Änderung betroffenen Parzellen.

 

Der Änderungsbereich ist in der beigefügten Plananlage zum Aufstellungsbeschluss rot-gestrichelt umrandet dargestellt (Anlage 1).

 

Darüber hinaus sollen im Geltungsbereich der Bebauungsplans Nr. 125-4 keine Änderungen vorgenommen werden.

 

Aufgrund der sensiblen Lage am Rande zum Außenbereich sowie dem unvermeidbaren Eingriff in das Vogelschutzgebiet ist das Änderungsverfahren im zweistufigen Normalverfahren durchzuführen.