Beschluss: zur Kenntnis genommen

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt, eine Drohne mit Wärmebildkamera anzuschaffen, die für die kommende Mahd ab 2021 eingesetzt werden soll. Die Kosten hierfür sollen für den Haushalt 2021 veranschlagt werden. Fördermittel dafür sind abzurufen, private Spenden von Karbener Bürgern (Landwirte, Jäger, NABU/BUND) abzurufen.

 

Derzeit wird der Schutz der Wildtiere im Vorfeld von Ernteeinsätzen durch einen Zusammenschluss von ehrenamtlichen Helfern von Umwelt- und Tierschutzverbänden sowie den Jagdpächtern, in Kooperation mit den Landwirten organisiert.

 

Die Feuerwehr hat bis Mitte Februar 2021 Angebote für eine Drohne eingeholt.

 

Ein Präsenz-Vorführtermin der im März angedacht war musste aufgrund der Pandemielage (u a Aussetzung des Übungsbetriebes) auf Mai terminiert werden.

Am 10. Mai 2021 fand eine Vorstellung einer Drohne beim Feuerwehrgerätehaus in Mitte statt. Hierbei wurde eine Drohne mit der aktuellsten Technik vorgestellt.

Für die Vorstellung waren auch die Wehrführer aller Stadtteilfeuerwehren eingeladen. Als nächsten Schritt werden sich die Wehrführer und Stadtbrandinspektoren  die Drohne der Nachbarkommune anschauen.

Anschließend werden die Wehrführer ein Modell der Verwaltung zur Beschaffung vorschlagen.

 

Ganz neu ist das seit 19.März 2021 eine Förderung von Drohnen ausschließlich  für Vereine (Tierschutz u sgl) möglich ist. Diese Fördermöglichkeit wurde unserem Tierschutzverein bereits mitgeteilt.

Unser Tierschutzverein KARBEN e V wird diese Möglichkeit im Rahmen seiner Vorstandssitzung prüfen und auf uns zukommen.

 

Förderung von Drohnen durch das BMEL

Das BMEL fördert seit diesem Jahr die Anschaffung von Drohnen – allerdings nur für Vereine. Seit dem 19. März 2021 hat das BMEL dafür insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Förderfähig sind nur eingetragene Vereine, „zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd gehören (BMEL 2021).“ Die Antragsfrist zur Förderung endet am 1. September dieses Jahres. Vereine können bis zu zwei Drohnen mit maximal 4.000 € bzw. zu höchstens 60 % gefördert bekommen. Welche technischen Mindestanforderungen die Drohne erfüllen muss und wie genau das Antragsverfahren abläuft, ist auf der Seite der  Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Detail nachzulesen.