Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Wie ist der Sachstand für ein LKW-Fahrverbot durch Rendel und Klein- Karben?

  1. Gab es hierzu weitere Treffen?

 

Frage 2:

Am Taunusbrunnen sollte ein Überweg geschaffen werden. Wie ist hier der Sachstand?

  1. Wie ist hier der Zeitplan?
  2. Wie weit ist man mit der Erweiterung des Gehweges vom Jukuz herkommend?
  3. Auch wurde angedacht, einen Überweg (ohne Ampel) kurz vor der Kreuzung zu errichten. Wie weit ist man hier mit der Planung?

 

Frage 3:

Radwege in Karben zu anderen Kommunen

  1. Wie ist der Sachstand mit dem Radweg nach Gronau?

 

 

Aufgrund der Baumaßnahmen der L3205 in Klein-Karben und Rendel (Juni 2018 – April 2020), der Vollsperrung der B521 bis Spätherbst 2020 und der verkehrlichen Auswirkungen durch den ersten Lockdowns konnte die Befragung erst in diesem Frühjahr durchgeführt werden.

 

 

Antwort zu Frage 1:

Am 22.4.2021 erfolgte die von der Stadt Karben durchzuführende Befragung des Lkw-Verkehrs. Im Zeitraum von 7.00 bis 18.00 wurden immerhin 213 Fahrzeuge über 3,8 t erfasst. Davon waren allerdings

  • 108 Fahrzeuge (51%) von ortsansässigen Unternehmen in Klein-Karben und Rendel,
  • 57 Fahrzeuge (27%) waren Busse nach dem Personenbeförderungsgesetz
  • 48 Fahrzeuge (22%) konnten nicht zugeordnet werden und wurden befragt.

 

Von den 48 befragten Fahrer/innen gaben

33 an Quell- oder Zielort in Klein-Karben oder Rendel zu haben

15 Fahrzeuge konnte man dem bedingten Durchgangsverkehr (aus den Gewerbegebiet oder westlich davon nach außerhalb) und reinen Durchgangsverkehr (2 befragte Fahrer/innen) zugeordnet werden.

 

Die Auswertung liegt vor und wird nun den Verkehrsbehörden zur weiteren Beurteilung (Lärmberechnung nach RLS-90 ) zur Verfügung gestellt.  Nun bleibt abzuwarten, welche Beurteilungen durch die weiteren Verkehrsbehörden erarbeitet werden und welche Entscheidung getroffen wird.

 

Antwort zu Frage 2:

Sachstand zum Taunusbrunnen:

 

  1. Die Herstellung des Fußgängerüberwegs liegt vertraglich geregelt im Verantwortungsbereich des Vorhabenträgers. Derzeit wird die Ausführungsplanung für die Herstellung des Überwegs erarbeitet. Nach Abstimmung der Planung kann das Vorhaben durch den Bauträger des Taunusbrunnens hergestellt werden. Dem Bauträger schwebt vor, dieses im Kontext oder im Nachgang zur städtischen Maßnahme (Gehweg zum JuKuZ und Lichtsignalanlage) zu errichten.

 

  1. Die Ausschreibung der Bauleistungen für Gehweg und Lichtsignalanlage ist erfolgt. Derzeit hat die Stadt bei Ausschreibungen mit hohen Preisen aufgrund von Materialpreissteigerungen zu kämpfen. Aus dem Ausschreibungsergebnis ist ein günstigster Anbieter hervorgegangen. Dieser soll nach der Durchführung eines Klärungstermins beauftragt werden. Die Umsetzung kann anschließend erfolgen. Es wird eine Bauzeit von 6 Wochen kalkuliert.

 

 

  1. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Maßnahme bis zum Ende der Sommerferien abgeschlossen sein wird. Siehe Beantwortung zu a). Neben der LSA im Bereich JukuZ/Einfahrt Taunusbrunnen ist eine  (Querungshilfe) auf etwa halber Strecke zwischen der Einmündung „Am Taunusbrunnen“ und dem Knotenpunkt Bahnhofstraße/Brunnenstraße  vorgesehen.

 

Antwort zu Frage 3

Planung und Bau des Radwegs obliegt dem Wetteraukreis, da er für die K 247 Baulastträger ist. Die Maßnahme steht erfreulicherweise im I-Programm des Wetteraukreises. Und im Laufe dieses Jahres soll die Planung eingeleitet werden, ein Zeitpunkt hierfür steht jedoch noch nicht fest.

Wenn die Planung eingeleitet wird, sind zunächst FFH- und Vogelschutzverträglichkeitsuntersuchungen und Variantenuntersuchungen durchzuführen. Danach ist die Verfügbarkeit von Grundstücken (überwiegend privat) zu klären. Wenn Vorzugsvariante und Grundstücksverfügbarkeit zusammenpassen, ist zu klären, auf welchen Wege Baurecht geschaffen werden kann (Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigung nach HStrG). Aufgrund der hohen Sensibilität des Planungsraumes und der Grundstückssituation ist mit einem längeren Planungsverfahren zu rechnen.