Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Frage 1:

Auf Grund welcher Verordnungen / gesetzlicher Grundlagen wurde diese Parkverbotszone eingerichtet?

 

Frage 2:

Gibt es andere Gründe für die Einrichtung?

 

Frage 3:

Warum wurde der Ortsbeirat und die Anwohner nicht eingebunden?

 

Antwort zu 1+2+3:

Wegen der permanenten Blockierung des Wendebereiches und der daraus resultierenden Probleme bei der Müllentleerung fand ein Ortstermin statt.

 

Die Problematiken wurden uns vermehrt von den Anwohnern/innen geschildert, so dass die Verwaltung hier kurzfristig reagiert hat.

 

Daher stellt sich die Frage, wie die Fragestellerin zu der Annahme kommt, dass die Anwohner nicht eingebunden wurden. Es gibt hier natürlich unterschiedliche Interessenslagen – allerdings können als Wendehammer konzipierte Bereiche nichtgenerell zum Parken freigegeben werden.

 

Der Wunsch einer Begrenzung auf die Zeit von 7-15 Uhr war zudem eine Anregung von Anliegern.

 

Auch wurden extra die Zeiten erst ab 07:00 Uhr für das Parkverbot gewählt, da die Müllabfuhr mehrfach – trotz vertraglicher anderer Regelungen - bereits vor 07:00 Uhr die Mülltonnen leeren wollten.