Herr Heinzel leitet in den Sachverhalt ein. Der REWE-Konzern ist mit dem Wunsch der Umsiedlung des Centers in den Kreuzungsbereich B3/L3205 an die Stadt Karben herangetreten, nachdem ein hausinterne Prüfung ergeben habe, dass eine Sanierung am Standort nicht wirtschaftlich sei. Die Verlagerung macht ein Bauleitplanverfahren erforderlich. Gleichzeitig sind eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplan und ein Zielabweichungsverfahren zu stemmen. Diese Verfahren sind nur erfolgsversprechend, wenn auf eine Erhöhung der Verkaufsfläche ggü. der Bestandsfläche verzichtet wird. Dies wurde von Seiten der REWE zugesichert, so Herr Heinzel.

 

Auch in diesem Verfahren wird eine relativ früher Stand der Vorentwurfsplanung in die Beteiligung gegeben. Auch hier sind noch Fachthemen zu bearbeiten. Dies sind insbesondere die Archäologie, die verkehrliche Erschließung (und hier die Abstimmung mit HessenMobil), die energetische Versorgung des Gebiets sowie der Umgang mit den anfallenden Abwässern. Der Arten- und Umweltschutz wird parallel ebenfalls bearbeitet.

 

Es wird angeregt, die informelle Radwegebeziehung über den Rewe-Parkplatz im Planverfahren zu berücksichtigen und dem Umgang mit dem Thema „Wasser“ eine besondere Bedeutung zukommen zu lassen.

 

Die Abstimmung erfolgt zu den einzelnen Unterpunkten.