Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnete Faulhaber beantragt, Punkte für den Bau von Mietshäusern und Niedrigenergiehäusern zu vergeben. Nach anschließender Diskussion werden diese Anträge nicht aufrechterhalten.

 

Wie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Infrastruktur beraten und beschlossen fasst die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

 

Es wird beschlossen, den Vergabekriterien-Katalog, mit den im Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Ergänzungen und Änderungen, in der Anlage für die Vergabe von Bauplätzen in Karben zu einem vergünstigten Festpreis ab 2021 anzuwenden.

 

Die im Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Ergänzungen und Änderung in der Reihenfolge der Kriterien:

 

-       Punkt 2 -Einzuhaltenden Auflagen:

Ergänzt wird Punkt 1 um: Die Weitergabe des Bauplatzes im Rahmen einer Schenkung, auch der vorweggenommenen Erbschaft, ist innerhalb einer Frist von 10 Jahren ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Reduzierung der Bewerber (bei Personenpaaren oder Personengemeinschaft)

 

-       Punkt 2 – Nachzahlungsverpflichtung wird auf 20 € erhöht.

 

-       Punkt 2 wird ergänzt um:

Ausnahme hierzu in besonderen Härtefällen, z.B. Tod eines Bewerbers, kann der Magistrat hiervon abzuweichen.

 

-       Punkt 3 – Verfahrensablauf:

Abs. 2: Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen ist eine Bearbeitungsgebühr von 1.000 € zu zahlen, die auf den Kaufpreis angerechnet wird. Ohne Einzahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgt keine Bearbeitung der Bewerbung eines Bauplatzes.

Die Bearbeitungsgebühr wird erstattet, wenn keine Zuteilung eines Bauplatzes erfolgt.

 

-       Anlage 1: Punktekatalog für das Ranking

1.       Vermögen und Einkommen – Änderung auf maximal 20 Punkte

a)      Unterschreiten (Haushaltseinkommens-)Obergrenze (65.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Einzelbewerbern und 100.000 € bei „Paar-Bewerbern“)

Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Einkommensteuerbescheide. Der letzte vom Finanzamt ausgestellte vom Finanzamt ausgestellte Steuerbescheid darf nicht älter als 18 Monate sein.

 

Die Obergrenze des Haushaltseinkommens wir ab dem ersten Kind erhöht.

b)      Unterschreitung eines Nettovermögens von 200.000 €, zzgl. 25.000 € je Kind im o.g. Sinne bis max. 5 Punkte

 

Bei Falschangaben wird eine Nachzahlung (Strafgebühr) von 250 € je m² für die Frist von 10 Jahren erhoben. Dies wird notariell im Kaufvertrag abgesichert.

 

2.       Soziale / Familiäre Kriterien – Änderung auf maximal 30 Punkte

a)      Je unterhaltspflichtiges minderjähriges Kind laut EStG und Pflegekind im Haushalt – 5 Punkte

 

3.       Zeitdauer in Karben und Ehrenamt

a)      Erstwohnsitz in Karben

für weitere 5 Jahre (insgesamt mind. 10 Jahre) - +5 Punkte

für weitere 5 Jahre (insgesamt mind. 15 Jahre) - +5 Punkte

 

Bewohner des Ortsteils, in dem das Baugebiet liegt… - +2 Punkte

 

b)      Ausübung Erwerbstätigkeit

Ergänzung, dass Betriebsstätte in Karben sein muss

Aktuell in Karben (seit mind. 1 Jahr) – 1 Punkt

Seit mind. 3 Jahren - +1 Punkt

Seit mind. 6 Jahren - +3 Punkte

Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

 

 

Eine Berechnung des Mindestwerts zu dem das Grundstück versteigert werden soll, hat zu erfolgen. Es wird angestrebt, dass ca. 2/3 der Grundstücke im Punkteverfahren zum Festpreis und 1/3 der im Versteigerungsverfahren vergeben werden sollen.

 

Festlegung des vergünstigten Festpreises und des Mindestversteigerungspreises muss noch erfolgen.