Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Stv. Dressler beantragt verschiedene Änderungen, Stv. Beck bringt für die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag ein, der als Anlage dem Protokoll beigefügt ist und Stv. Fischer beantragt weitere Änderungen.

 

Die Änderungen werden in der Reihenfolge der Kriterien protokolliert.

 

Zu Punkt 2 Einzuhaltende Auflagen:

 

Ergänzt wird 1. Punkt um: Die Weitergabe des Bauplatzes im Rahmen einer Schenkung, auch der vorweggenommenen Erbschaft, ist innerhalb der Frist von 10 Jahren ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Reduzierung der Bewerber (bei Personenpaar oder Personengemeinschaft)

 

2. Punkt – Nachzahlungsverpflichtung wird auf 20 € erhöht.

 

Teilabstimmung hierzu: einstimmig dafür

 

2. Punkt wird ergänzt um: Ausnahme hierzu in besonderen Härtefällen, z.B. Tod eines Bewerbers, kann der Magistrat hiervon abweichen.

 

Eine Berechnung des Mindestwertes zu dem das Grundstück versteigert werden soll, hat zu erfolgen.

 

Es wird angestrebt, dass ca. 2/3 der Grundstücke im Punkteverfahren zum Festpreis und 1/3 im Versteigerungsverfahren vergeben werden sollen.

 

Festlegung des vergünstigten Festpreises und des Mindestversteigerungspreises muss noch erfolgen

 

Teilabstimmung hierzu: einstimmig dafür


 

Zu Punkt 3 Verfahrensablauf

 

Bearbeitungsgebühr

 

Zweiter Absatz wird wie folgt geändert: Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen ist eine Bearbeitungsgebühr von 1.000 € zu zahlen, die auf den Kaufpreis angerechnet wird. Ohne Einzahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgt keine Bearbeitung der Bewerbung eines Bauplatzes.

 

Teilabstimmung hierzu: einstimmig dafür

 

Ergänzung letzter Absatz um: Die Bearbeitungsgebühr wird erstattet, wenn keine Zuteilung eines Bauplatzes erfolgt.

 

Teilabstimmung hierzu: einstimmig dafür

 

Zu Anlage 1: Punktekatalog für das Ranking

 

1. Vermögen und Einkommen – Änderung auf maximal 20 Punkte

 

a) Unterschreiten (Haushaltseinkommens-)Obergrenze (65.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Einzelbewerbern und 100.000 € bei „Paar-Bewerbern“)

 

Ergänzung des Satz: Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Einkommensteuerbescheide. Der letzte vom Finanzamt ausgestellte Steuerbescheid darf dabei nicht älter als 18 Monate sein.

 

Teilabstimmung hierzu: einstimmig dafür

 

Änderung – die Obergrenze des Haushaltseinkommens wird ab dem ersten Kind erhöht.

 

b) Unterschreiten eines Nettovermögens von 200.000 €, zzgl. 25.000 € je Kind im o.g. Sinne.

bis max. 5 Punkte

 

Teilabstimmung hierzu: einstimmig dafür

 

Ergänzung am Ende: Bei Falschangaben wird eine Nachzahlung (Strafgebühr) von 250 € je m² für die Frist von 10 Jahren erhoben. Diese wird notariell im Kaufvertrag abgesichert.

 

Teilabstimmung hierzu: einstimmig dafür

 

2. Soziale / Familiäre Kriterien – Änderung auf maximal 30 Punkte

 

a) Änderung in: Je unterhaltspflichtiges minderjähriges Kind laut EStG und Pflegekind im Haushalt – 5 Punkte

 

3. Zeitdauer in Karben und Ehrenamt

 

a) Erstwohnsitz in Karben

für weitere 5 Jahre (insgesamt mind. 10 Jahre) - +5 Punkte

für weitere 5 Jahre (insgesamt mind. 15 Jahre) - +5 Punkte

 

Bewohner des Ortsteils, in dem das Baugebiet liegt … - +2 Punkte

 

 

Teilabstimmung hierzu: 8 dafür. 3 Enthaltungen, somit zugestimmt

 

b) Ausübung Erwerbstätigkeit

Ergänzung, dass Betriebsstätte in Karben sein muss

Aktuell in Karben (seit mind. 1 Jahr) – 1 Punkt

Seit mind. 3 Jahren - + 1 Punkt

Seit mind. 6 Jahren - + 3 Punkte

 

Teilabstimmung hierzu: einstimmig dafür

 

Ergänzung:

Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.

 

Angaben müssen notariell im Kaufvertrag an Eides statt versichert werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den so geänderten Vergabekriterien-Katalog in der Anlage für die Vergabe von Bauplätzen in Karben zu einem vergünstigten Festpreis ab 2021 anzuwenden.

 

Eine Berechnung des Mindestwerts zu dem das Grundstück versteigert werden soll, hat zu erfolgen. Es wird angestrebt, dass ca. 2/3 der Grundstücke im Punkteverfahren zum Fest-preis und 1/3 der im Versteigerungsverfahren vergeben werden sollen.

 

Festlegung des vergünstigten Festpreises und des Mindestversteigerungspreises muss noch erfolgen.