Zunächst wird der Tagesordnungspunkt 3.2. von der Verwaltung zurückgezogen.

 

Mit der Abstimmung zu den vorliegenden Abwägungsergebnissen soll die Planreife nach § 33 BauGB erreicht werden. Auf dieser Grundlage ist die Bearbeitung von Bauanträgen beim Kreisbauamt grundsätzlich möglich. Die Planreife bezieht sich nach Einschätzung der Stadt ausschließlich auf den Bereich der Bestandsliegenschaften westlich der Straße am Spitzacker. Im östlichen Bereich sind zunächst noch offene Artenschutzmaßnahmen umzusetzen. Der Satzungsbeschluss soll erst nach Abschluss dieser Maßnahmen erfolgen. Ein nochmaliger Beschluss einer ergänzten Abwägung ist ebenfalls möglich so Herr Heinzel.

 

Auf Rückfrage erläutern Herr Heinzel und Herr Rahn, dass im Rahmen der Abwägung in erster Linie die Stellungnahmen der Kreisverwaltung und des Regierungspräsidiums von Relevanz sind.

 

Die Abstimmung erfolgt zum Unterpunkt.