Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist beschlussfähig.

 

Stadtverordnetenvorsteherin Lenz schlägt somit vor, die Tagesordnungspunkte gem. § 7 der Geschäftsordnung wie folgt zu behandeln:

 

Im Teil A die TOP‘e 1, 2, 5, 6, 8-9, 11-14

Im Teil B die TOP’e 3, 7

 

Stadtverordnetenvorsteherin Lenz lässt über die so geteilte Tagesordnung abstimmen.

Abst.-Erg.: einstimmig dafür

 

Sodann wird über den Teil A der Tagesordnung en bloc abgestimmt.

Abst.-Erg.: einstimmig dafür