Sitzung: 10.09.2021 Stadtverordnetenversammlung
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist beschlussfähig.
Stadtverordnetenvorsteherin Lenz schlägt somit vor, die Tagesordnungspunkte gem. § 7 der Geschäftsordnung wie folgt zu behandeln:
Im Teil A die TOP‘e 1, 2, 5, 6, 8-9, 11-14
Im Teil B die TOP’e 3, 7
Stadtverordnetenvorsteherin Lenz lässt über die so geteilte Tagesordnung abstimmen.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
Sodann wird über den Teil A der Tagesordnung en bloc abgestimmt.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür