Beschluss: zur Kenntnis genommen

Innerstädtischer Busverkehr

FW-Anfrage vom 20.08.2021 ___________________________________________________

 

1.) Wie hoch ist die aktuelle Auslastung des Busverkehrs?

 

Aufgrund der Einschränkungen der Pandemie (Schulschließungen, Homeoffice, Umstieg auf andere Verkehrsmittel u.v.m.) ist die Auslastung in allen ÖPNV- und SNPV-Angeboten der Republik erheblich zurückgegangen. 

Beim AST-Verkehr gingen die Fahrgastzahlen von 2019 auf 2020 um knapp 50 % zu-rück.

Schätzungen der VGO / des RMV gehen von Fahrgeldeinbußen um bis zu 70 % aus.

 

 

2.) Wie lange läuft der aktuelle Vertrag mit dem Busunternehmer Eberwein?

 

Die Vertragsinhalte werden zwischen Aufgabenträger (VGO) und Auftragnehmer (in die-sem Fall Omnibusunternehmen Eberwein) geregelt – insoweit ist die Stadt Karben nicht eingebunden.

 

 

3.) Wie stark wird das sogenannte „1 Euro Ticket“ (1,50 Euro) angenommen? Wie hoch sind hier die Subventionen, die die Stadt Karben aufbringen muss?

 

Das 1€-Ticket wurde in den Jahren 2018 und 2019 so stark in Anspruch genommen, dass Verlagerungseffekte von z. B. Tages-, Wochen- und sogar Monatskarten hin zum 1€-Ticket stattfanden. Aus diesem Grunde hatte die StVV im Juli 2019 eine geänderte Subventionierung der Fahrpreise beschlossen, so dass diese Verlagerungseffekte nicht mehr stattfinden sollten. Diese neue Subventionierung ist seit Januar 2020 in Kraft. Die Abrechnung über die Zuschusshöhe für das Jahr 2020 liegt noch nicht vor.

Die Zuschusshöhen für das 1€-Ticket betrugen 2018 rund 85.100 € und in 2019 rund 94.200 €

 

 

4.) Hat die Stadt Karben Einfluss auf die Ausschreibung für die Vergabe des Be-treibers für den innerstädtischen Busverkehr

 

Die Ausschreibung und Vergabe obliegt dem Aufgabenträger, hier VGO. Darauf hat die Stadt Karben keinen Einfluss, zumal das auf der Grundlage gesetzlicher Vergabe-richtlinien erfolgt.

Stadt Karben und VGO stimmen aber im Vorfeld auf der Grundlage des aktuellen Nahverkehrsplans den Umfang der Leistungen ab, die dann zwischen VGO und Stadt Karben vertraglich geregelt werden. Dabei sind Leistungen, die über den Nahver-kehrsplan hinausgehen, von der Stadt Karben finanziell auszugleichen.