Status des Waldes zwischen Pfadfinderlager und den

Fischteichen im am Riedgraben

SPD-Anfrage vom 22.08.2021 ___________________________________________________

 

1.            Wie ist der aktuelle Status des Waldes zwischen Pfadfinderlager

    und Fischteiche?

 

 

1.1. Eigentumsverhältnisse?

 

 

1.1.1.     Falls sich der Wald in privatem Besitz befindet,

                 wie wird eine Bewirtschaftung geregelt?

 

1.2. Zustand des Waldes?

 

Der Wald im benannten Gebiet ist Wald im Sinne des Bundeswaldgesetztes ist und im Eigentum der Stadt Karben. Allerdings sind dort nicht alle baumbestandenen Flächen Wald im Sinne des Gesetzes. Der Wald ist dort der natürlichen Entwicklung überlassen, daher dynamisch und in einem guten Zustand.

 

 

2.            Wie ist der Schutz des Waldes zwischen Pfadfinderlager und Fischteiche, auch in Bezug auf die Biberpopulation, gewährleistet?

 

Das Bundeswaldgesetz schützt zunächst den Wald als Fläche, aber auch des Nebenziel Naturschutz ist in den Waldgesetzen festgeschrieben. Der betreffende Wald ist zudem seit langem ohne Holzertragsziele festgesetzt, dadurch findet Holzeinschlag nur unregel-mäßig und zumeist nur im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen statt.

 

Die für Biber wichtigen Biotopflächen in den betreffenden Waldflächen, wie naturnahe Gewässerabschnitte, Quellen, Tümpel, Röhrrichte und Nasswiesen sind des Weiteren durch den § 30 Abs. 1 + 2 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt.

 

Zusätzlich sind die Biber als Population (!) einschließlich ihrer Lebensräume inkl. Ruhe- und Fortpflanzungsstätten geschützt (§ 44 BNatSchG). Im selben Paragraphen sind dann noch einzelne Biber (die keine Population darstellen) vor Verfolgung geschützt.

 

 

3. Welche weiteren Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz des Waldes?

 

Keine, da nicht notwendig (siehe Antwort zu Nr. 2). Bei jeglichem Eingriffsvorhaben sind durch die o.g. Regelungen alle (!) Maßnahmen auf Verträglichkeit für die geschützten Arten zu prüfen. Diese Prüfungen umfassen auch hohe Standards bezüglich einer der Möglichkeiten einer räumlichen Verschiebung eventueller Eingriffe.

 

 

4.            Plant der Magistrat sich für die Ausweisung des Waldes bzw. der Fläche als Schutzgebiet einzusetzen?

 

 

 

5.            Beantragt der Magistrat beim hessischen Ministerium für Umwelt, Klima-schutz… die Ausweisung als Schutzgebiet?

 

 

Zu 4 + 5) Nein, da nicht erforderlich (siehe Antwort zu Frage 3).