Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage SPD vom 22.08.2021, Grundwasser

Hat der Magistrat eine aktuelle Übersicht über die Entnahme von Trink- und Grundwasser

1.            1. aus privaten Brunnen

2. aus landwirtschaftlich genutzten Brunnen

3. aus industriell gewerblich genutzten Brunnen

4. aus für Sportanlagen genutzten Brunnen?

Bei den Stadtwerken wird zu diesem Thema eine Liste geführt – allerdings werden hierbei keine Mengen erfasst.

Für Sportanlagen sind bislang keine Brunnen gebohrt worden – dies ist allerdings für die Sportplatzbewässerung geplant.

 

2.            Welche Regularien gelten in Karben für das Anlegen von Brunnen

1. zur privaten Nutzung

2. für landwirtschaftlich zu nutzende Brunnen

3. für  industriell zu nutzende Brunnen

4. für Sportanlagen zu nutzende Brunnen?

Für alle Arten von Brunnen gilt: Die Grundwasserentnahme wird vom Wetteraukreis, dem Fachdienst Kreisentwicklung Wasser und Bodenschutz, nach dem Hessischen Wassergesetz genehmigt.

 

3.            Werden für die vorstehend genannten Bereiche Gebühren erhoben?

Die Gebühren werden vom Wetteraukreis erhoben und dem jeweiligen Antragsteller, der einen Brunnen bohren lassen will, in Rechnung gestellt.

 

4.            Gibt es Sonderregelungen, die von den vorstehenden Fragen nicht erfasst wurden?

Bei Betrieb von Brunnen zu Bewässerungszwecken oder Brauchwasserzwecken kann die Entnahmemenge begrenzt werden. Weil sich Karben in der Zone I des Oberhessischen Heilquellenschutzbezirkes befindet, ist die notwendige Eingriffstiefe auf 5 Meter beschränkt, es werden aber immer wieder Ausnahmen mit größeren Eingriffstiefen zugelassen.

 

5.            Hat der Magistrat eine Übersicht von vorhandenen Brunnen, aufgeteilt nach Stadtteilen?(nur die jeweilige Gesamtzahl)

Bei den Stadtwerken liegt eine Übersichtsliste ohne Aufteilung nach Stadtteilen vor.

 

6.            Denkt der Magistrat darüber nach, das Anlegen von Brunnen einzuschränken, um das Grundwasser dauerhaft zu schonen?

Diese Frage sollte vom Wetteraukreis, der Genehmigungsbehörde, beantwortet werden.