Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die CDU Fraktion Karben fragt an, ob die Stadt Karben eine generelle Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit oder ersatzweise für bestimmte Bereiche im gesamten Stadtgebiet ganzjährig einführt.

 

Grundsätzlich gibt es keinen allgemeinen Leinenzwang. Nach § 1 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.

 

Die Verantwortung über den Hund liegt stets beim Hundeführer, der nach dieser Vorschrift seinen Hund immer unter Kontrolle haben muss. Wenn dies ohne Leine nicht gegeben ist, muss er an die Leine.

 

Sofern ein Leinenzwang für Karben (auch nur in begrenzten Bereichen) eingeführt wird, liegt die Kontrolle, Durchsetzung und auch Ahndung von Verstößen beim FB 6.

 

Im Rahmen der Umweltgespräche wurden bereits mögliche Bereiche der Gemarkung festgelegt in denen es eine Leinenpflicht geben könnte. Diese Vorschläge werden  den zuständigen Gremien vorgelegt, damit diese hierüber entscheiden können.