Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Wie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und beschlossen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

 

Es wird beschlossen, für die Durchführung des vereinfachten Umlegungsverfahrens (§§ 80-84 BauGB) zum Zwecke der Bodenordnung für das Baugebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ in Petterweil, Flur 2 (Flurstücke 1/73, 2/1, 3/1, 4/1, 5/1 und 6/1) und Flur 9 (Flurstücke 110/2 und 110/9) den Magistrat der Stadt Karben als Umlegungsstelle einzusetzen.