Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherstellung einer ordentlichen Zivilgesellschaft sind bedeutende und wichtige Aufgaben einer Kommune. Als „kleinste Einheit“ in der deutschen Verwaltungsstruktur sorgt die Kommune auch bei lokalen, kleineren Vergehen für Sicherheit und Ordnung. Hierfür ist die Arbeit der Karbener Stadtpolizei von großer Bedeutung. Um auch weiterhin eine zielführende Sicherheits- und Ordnungspolitik zu gewährleisten und ein Karben zu erhalten, in dem alle so ungestört wie möglich leben können, bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Diese dienen einer Übersicht über die Karbener Ordnungslage, vor allem bezüglich Lärmbelästigungen und Falschparken. Auch wollen wir den Wissensschatz und die Erfahrungen der Stadtpolizei zielführend einsetzen.

 

1.            Welchen Aufgaben kommt die Karbener Stadtpolizei nach bzw. welche Vergehen kontrolliert sie?

 

2.            Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die Aufgaben und Tätigkeiten der Stadtpolizei?

 

3.            Welche Maßnahmen darf die Stadtpolizei ggü. den Bürgern ergreifen? Welche nicht? (Durchsuchung, Anhalten, Personalien kontrollieren, etc.)?

 

4.            Welche Rolle spielen Lärmbelästigungen bzw. Störungen der öffentlichen Ordnung bei den verfolgten Vergehen (Anteil an Taten, Arbeitsaufwand etc.)?

 

5.            Wie viele Meldungen erhält die Stadtpolizei zu Lärmbelästigungen (pro Woche/Monat/Jahr)?

 

6.            Wie viele der Meldungen bewahrheiten sich? Wie viele Vergehen werden ohne Beschwerden von Amts wegen verfolgt?

 

 

7.            Welche Konsequenzen folgen idR. auf eine bestätigte Lärmbelästigung bzw. Störung?

 

8.            Wie sind die Vergehen demographisch verteilt? Welchen Anteil haben Altersklassendekaden bei den bestätigten Vergehen?

 

9.            Welche Brennpunkte kontrolliert die Stadtpolizei zur Eindämmung der o.g. Vergehen?

 

10.          Welche Ziele verfolgt die Stadtpolizei bei ihren Streifenfahrten jeweils zu den unterschiedlichen Schichtzeiten?

 

11.          Welchen anderen ordnungspolitischen Maßnahmen (Seminare, Öffentlichkeitsarbeit, etc.) führt die Stadtpolizei neben den Streifenfahrten durch?

 

12.          Welche Route bzw. welche Orte werden bei den Streifenfahrten angefahren?

 

13.          Welche Rolle spielt Falschparken bei den verfolgten Vergehen (Anteil an Taten, Arbeitsaufwand etc.)?

 

14.          Wie viele Meldungen erhält die Stadtpolizei zu Falschparkern (pro Woche/Monat/Jahr)?

 

15.          Wann wird eine Verfolgung des Falschparkens unterlassen?

 

16.          Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Stadtpolizei sinnvoll, um Falschparken nachhaltig und zielführend zu unterbinden?

 

17.          An welchen Orten ist Falschparken besonders prävalent?

 

18.          Wie erfolgt die Standort-Zuordnung der elektronischen Verkehrsaufzeichnung?

 

19.          Wie lange werden durchschnittlich die Standortbezogenen Verkehrsaufzeichnungen durchgeführt?

 

20.          Wo und wann die Verkehrsaufzeichnungen, auch für Dritte, veröffentlicht?

 

 

 

Beantwortung

 

Fragen 1-3

 

Der Karbener Stadtpolizei obliegt eine Vielzahl von Aufgaben. Neben der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs (z.B. Parkraumüberwachung, Geschwindigkeitsmessungen, Abschleppungen, Fahrzeugkontrollen, etc.) obliegen der Stadtpolizei auch bspw. Einweisungen nach dem PsychKG, Begleitung von Versammlungen, Wohnungsermittlungen, Genehmigung und Überwachung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen, Feld- und Forstschutz, Regelungen des fließenden Verkehrs bei Sonderereignissen (z.B. Martinsumzüge, Versammlungen), Gemeinsamer Dienst mit der Landespolizei, Durchsuchungszeuge bei Wohnungsdurchsuchungen, usw.

 

Die Zuständigkeit der Stadtpolizei kommt immer dann zum Tragen, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Je nach Gefahrensituation ist ein unmittelbares Eingreifen seitens der Kollegen erforderlich.

 

Natürlich ist ein Eingreifen ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich. Als Befugnisnormen gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, z.B. HSOG, VwGO, PsychKG, Ortsrecht, FrhEntzG, AsylG, HVwVfG, StVO, Hess.StrG, RSA, Verordnungen des Landes (z.B. Corona-Verordnung), Versammlungsgesetz, StVZO, WaffenG,usw.

 

Nicht zuletzt gilt die Generalklausel nach § 11 HSOG wonach die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren.

 

Grundsätzlich obliegen den Kollegen der Stadtpolizei die Befugnisse nach

Ausbildung/Fortbildung (z.B. Führen eines Teleskopschlagstockes, Sonderfahrten mit Blaulicht, usw.) sowie die spezialgesetzlichen Befugnisse.

Daneben haben die Kollegen die Befugnisse als Standardmaßnahme (§§ 12ff HSOG, z.B. Identitätsfeststellung, Datenerhebung, Platzverweis, etc.) sowie natürlich als Ermächtigungsgrundlage die Generalklausel, wonach diese die erforderlichen Maßnahmen treffen können.

Auch dürfen die Kollegen Zwangsmaßnahmen nach §§ 48 ff HSOG anwenden.

 

Fragen 4-9

 

Das Thema Lärmbelästigung beschäftigt die Kollegen der Stadtpolizei immer wieder. Wobei man natürlich die einzelnen Beschwerden unterscheiden muss. Nicht selten geht es um Nachbarschaftsstreitigkeiten, welche dann über die Behörde geklärt werden sollen.

Auch muss man unterscheiden zwischen den subjektiven und objektiven Wahrnehmungen.

 

Eine Auflistung wie viele Lärmbeschwerden – auch nach demographischen Vergehen – gibt es nicht.

Grundsätzlich wird jede Anzeige verfolgt. Auch hier muss man allerdings unterscheiden, ob die Kollegen im Dienst sind und das „Lärmvergehen“ direkt wahrnehmen oder ob hier eine Anzeige im Nachhinein gestellt wird.

 

Als Konsequenz kann es je nach Einzelfall u.a. zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren mit anschließendem Bußgeldbescheid kommen.

 

Die Kontrolle der sogenannten „Brennpunkte“ erfolgt je nach Beschwerdelage oder auch immer wieder auffallende Plätze werden präventiv kontrolliert.

 

Frage 10

 

Bei den Streifenfahrten werden die Aufgaben gemäß der Beantwortung

(siehe Frage 1-3) wahrgenommen.

Des Weiteren erfüllen die Streifenfahrten einen präventiven Charakter und tragen natürlich auch zum Sicherheitsgefühl der Einwohner/innen der Stadt Karben bei.

 

Frage 11

 

Neben den bereits genannten Aufgaben nehmen die Kollegen auch Öffentlichkeitsarbeiten war.

Zum Beispiel finden hier – in Zusammenarbeit mit den Kindergärten oder Schulen – Vorführungen der Dienstfahrzeuge statt oder Begehung von Schulwegen.

 

Frage 12

 

Eine festgelegte Route gibt es nicht. Grundsätzlich werden bei Streifenfahrten alle Stadtteile und auch die Außenbereiche angefahren. Die Routen ergeben sich u.a. auch aus aktuellen Beschwerden oder nach Kontrollschwerpunkten (z.B. geplanten Fahrzeugkontrollen).

 

Fragen 13-17

 

Das Thema Falschparker ist bei der Stadtpolizei immer präsent. Dies macht einen bemerkbaren Teil der täglichen Arbeit aus.

Neben Streifen- und Kontrollfahrten nehmen wir natürlich auch die Beschwerden aus der Bevölkerung auf. Diese erreichen uns auf vielfältige Weise (Telefon, Mail, persönliche Vorsprache, per Post oder über das eigens eingerichtete Portal für Privatanzeigen).

 

Grundsätzlich wird jedes Vergehen geahndet. Je nach Einzelfall und Ermessen können die Kollegen die Fahrerin oder den Fahrer auch mündliche ermahnen, wenn sie diesen antreffen. Ansonsten wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Hierzu kann der oder die Betroffene dann eine Stellungnahme abgeben. Je nach Eingabe kann das Verfahren eingestellt werden.

 

Als Maßnahme greift leider oftmals nur die Verwarnung mit einem Verwarngeld. Wir mussten schon öfters feststellen, dass bei mündlichen Verwarnungen oder Hinweiszetteln i.d.R. keine Reaktion erfolgt. Somit bleibt oft nur die konsequente Verfolgung der Ordnungswidrigkeit.

 

Natürlich gibt es Straßen wo wir immer wieder Probleme mit Falschparkern haben. Es hängt aber auch von äußeren Faktoren wie z.B. Baumaßnahmen und damit einhergehende Straßensperrungen ab. So haben wir derzeit in Okarben eine Straßensperrung auf der Hauptstraße und Halteverbote in den Nebenstraßen. Hier ist der Parkdruck natürlich enorm und Falschparker häufiger das Ergebnis.

 

Frage 18-20

 

Die Auswahl der Standorte hängt von verschiedenen Faktoren ab. So kann eines der Gründe aktuelle Beschwerde sein. Auch nutzen wir die Gerätschaften um Daten für verkehrsrechtliche Planungen sowie Anordnungen und die damit verbundenen Begründungen zu erhalten. Ggfls. dienen diese auch für die Vorbereitung von mobilen Geschwindigkeitsmessungen. Auch bekommen wir immer mal wieder Anfragen oder Anregungen aus den Ortsbeiräten, welche wir natürlich versuchen anzunehmen.

Hierfür wurden – nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung – auch im Frühjahr diesen Jahres erst weitere Geräte angeschafft.

 

Die Länge der Aufzeichnungen ergibt sich ja nach Grund für die Datenerhebung. So werden manche Geräte für einen längeren und manche Geräte für einen kürzeren Zeitraum aufgehängt.

 

Die Ergebnisse werden – je nach Grundlage der Erhebung – u.a. den Ortsbeiräten in den öffentlichen Ortsbeiratssitzungen mitgeteilt.