Im Rahmen der aktuellen Klimadebatte und dem Ziel, CO2-neutral zu werden stellen sich im Hinblick auf den städtischen Fuhrpark in Karben folgende Fragen:

 

1. Wie viele im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge sind bei der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben, bei den öffentlichen Unternehmen der Stadt Karben sowie bei der der Karbener Feuerwehr und Stadtpolizei im Einsatz und wie hat sich deren Anzahl in den letzten drei Jahren im Vergleich zum gesamten Fuhrpark verändert (bitte für jede Institution einzeln darstellen)?

 

Antwort zu Frage 1:

 

Fachbereich 1:

E-Auto D3

 

Fachbereich 2-4:

Keine eigenen Fahrzeuge

 

Fachbereich 5:

zunächst stellt sich uns die Frage, was CO2-freie Fahrzeuge sind. Dies möge der Antragsteller bitte erläutern, denn auch die Elektromobilität ist nicht Co2 frei

 

Der FB 5 verfügt über zwei Fahrzeuge:

-              Ein Baustellenfahrzeug mit Otto-Motor

-              Ein E-Bike für Dienstfahrten

 

Eine Erweiterung oder Umstellung des FB5-Fuhrparks ist zur Zeit nicht.

 

Fachbereich 6:

Derzeit sind im Fachbereich 6 keine CO2-freien Fahrzeuge im Einsatz.

 

Fachbereich 7:

Am Standort des JUKUZ sind zwei Diesel-PKW (Kleinbusse) im Einsatz.

Zukünftig ist als klimafreundliche Alternative auch ein Elektrorad als Dienstrad am Standort vorstellbar. (Dienstgänge, Einkäufe etc.) Auch die Nutzung eines Cargobikes (wie in Nr. 8 abgefragt) wäre hier sicherlich zu überlegen.

 

Neben den für den Standort JUKUZ bereits genannten Fahrzeugen ist im FB 7 ein VW Crafter (Diesel) für die Beförderung von Personen im Rollstuhl und ältere Menschen als „Seniorenbus“ im Einsatz. Der Bus konnte 2018 Dank einer Erbschaft von Lieselotte Mais an die Stadt Karben angeschafft werden.

 

Weitere Dienstfahrzeuge sind im FB 7 nicht im Einsatz.

 

 

Im Bereich der Schulsozialarbeit sind keine Dienstfahrzeuge im Einsatz. Hier werden zum Teil private Fahrzeuge dienstlich genutzt.

 

KIM:

Es gibt drei PKW, die mit Autogas ausgerüstet sind.

Diese sind nicht CO2 frei, könnten dies aber bei Bezug von Bio-Erdgas theoretisch sein.

 

2. Welche Pläne zur Umstellung der jeweiligen Fuhrparks auf im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge gibt es für die nächsten fünf Jahre (bitte für jede Einrichtung einzeln darstellen)?

 

Antwort zu Frage 2:

 

Fachbereich 6:

Mit dem am 09. Juni 2021 in Kraft getretenen Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) haben die Kommunen ein Gesetz an die Hand bekommen, wonach bei der Neubeschaffung/Ausschreibung die Kommunen einen bestimmten Anteil an „sauberen“ und/oder „energieeffizenten“ Fahrzeugen zu beschaffen haben.

 

Fahrzeuge mit eigenem Antrieb, die für den Einsatz durch die Feuerwehr oder durch die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden entwickelt und gebaut oder dafür angepasst wurden, findet

gemäß § 4 SaubFahrzeugBeschG das Gesetz und somit der genannte Anteil keine Anwendung.

 

Da der Gesetzgeber bewusst diese Fahrzeuge aus der genannten gesetzlichen Anteilsregelung herausgenommen hat, bestehen vom Fachbereich 6 derzeit auch keine Überlegungen hier CO2-freie Fahrzeuge anzuschaffen.

 

 

3. Gibt es ein Zieldatum, bis zu dem die vollständige Umstellung des jeweiligen Fuhrparks auf im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge umgesetzt werden soll (bitte für jede Einrichtung einzeln darstellen)

 

4. Wie möchte die Stadtverwaltung die Finanzierung zur Umstellung der Fuhrparks im Haushaltsentwurf und der Investitionsplanung für die Jahre 2022, 2023 und 2024 abbilden

 

5. Welche Hemmnisse sieht die Stadtverwaltung bei der Umstellung der Fahrzeuge?

 

Bei der Umstellung auf deutlich mehr Elektrofahrzeuge muss auch immer die Ladeinfrastruktur beachtet werden

 

6. Gibt es Bereiche, bei denen eine Umstellung auf im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge derzeit nicht möglich erscheint?

 

Größere Nutzfahrzeuge und Spezialfahrzeuge sind schwieriger auf dem Markt zu erhalten, das Handling ist insgesamt dann aufwendiger. Elektroantriebe sind hier nicht immer sinnvoll.

 

7. Zieht die Stadtverwaltung auch Zwischenschritte auf dem Weg zu CO2-freien Fahrzeugen in Betracht, z.B. mittels Hybrid-Fahrzeugen?

 

Der Markt ist noch nicht reif genug für Wasserstoff-LKW. Weiterhin ist diese Variante erst sinnvoll, wenn der Wasserstoff auch CO2 neutral erzeugt wird. Das Konzept Wasserstoffantrieb kann aber mal sehr wichtig werden.

 

8. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass im Nutzfahrzeug-Bereich die Nutzung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen, neben elektrobetrieben Fahrzeugen sinnvoll sein kann?

 

Der Markt ist noch nicht reif genug für Wasserstoff-LKW. Weiterhin ist diese Variante erst sinnvoll, wenn der Wasserstoff auch CO2 neutral erzeugt wird. Das Konzept Wasserstoffantrieb kann aber mal sehr wichtig werden.

 

9. Welche Chancen sieht die Stadtverwaltung in der Nutzung von elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern, Fahrrädern mit Fahrradanhängern und Cargobikes?

 

Innerhalb der Stadtverwaltung werden schon E-Bikes genutzt.

 

Fachbereich 6:

Für den Fachbereich 6 bestehen derzeit keine Planungen bzw. besteht aktuell kein Bedarf an den genannten Rädern.

 

10. Welche Möglichkeiten wie bspw. ein zentrales Fuhrparkmanagement sieht die Stadtverwaltung zur Beschleunigung des Umstellungsprozesses?

 

Die Notwendigkeit eines zentralen Fuhrparkmanagements ist bekannt. Es wird daher angestrebt, eine entsprechende Stelle innerhalb der Verwaltung zur Koordinierung des Fuhrparks einzurichten.