Anfragen von Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der Stadt Karben:

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2021 wurde vom Bürgermeister wiederholt aufgeführt, dass in den letzten 12 Monaten nur 6 Anfragen von Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein eingegangen sind. Meine Fragen dazu lauten:

 

  1. Wie werden die Anfragen von Wohnungssuchenden bei der Stadt Karben erfasst?

 

  1. Welche Daten von Wohnungssuchenden werden erfasst?

 

  1. Konnte die Stadt bei den 6 Anfragen mit WBS entsprechende Wohnungen vermitteln und damit den Bedarf decken?

 

Beantwortung:

 

Die Anfragen von Wohnungssuchenden werden über ein allgemeines Bewerbungsformular erfasst.

 

In diesem Formular werden u. a. folgende Informationen abgefragt:

             Persönliche Angaben (Name, Anschrift, Familienstand, Familienmitglieder)

             Derzeitige Anschrift mit Angaben zur Wohnung und Vermieter

             Ggf. Beschäftigungsverhältnis

             Jahresfamilieneinkommen

             Gesuchte Wohnung

             Bewerbung für sozial geförderten Wohnraum ja/nein

 

Von den genannten 6 Anfragen aus dem letzten Jahr konnten inzwischen 2 BewerberInnen geeignete Wohnungen zugewiesen werden.  Bei den übrigen 4 muss berücksichtigt werden dass die freien Wohnungen auch den gesuchten Kriterien entsprechen müssen ( d. h. Größe / Anzahl der Wohnungen / Barrierefreiheit / bis hin zu zentraler Lage).