Sitzung: 28.10.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: WOBAU/278/2021-2026
Anfragen von Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der Stadt Karben:
In der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2021 wurde vom Bürgermeister wiederholt aufgeführt, dass in den letzten 12 Monaten nur 6 Anfragen von Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein eingegangen sind. Meine Fragen dazu lauten:
- Wie werden die Anfragen von Wohnungssuchenden bei der Stadt Karben erfasst?
- Welche Daten von Wohnungssuchenden werden erfasst?
- Konnte die Stadt bei den 6 Anfragen mit WBS entsprechende Wohnungen vermitteln und damit den Bedarf decken?
Beantwortung:
Die Anfragen von Wohnungssuchenden werden über ein allgemeines Bewerbungsformular erfasst.
In diesem Formular werden u. a. folgende Informationen abgefragt:
• Persönliche Angaben (Name, Anschrift, Familienstand, Familienmitglieder)
• Derzeitige Anschrift mit Angaben zur Wohnung und Vermieter
• Ggf. Beschäftigungsverhältnis
• Jahresfamilieneinkommen
• Gesuchte Wohnung
• Bewerbung für sozial geförderten Wohnraum ja/nein
Von den genannten 6 Anfragen aus dem letzten Jahr konnten inzwischen 2 BewerberInnen geeignete Wohnungen zugewiesen werden. Bei den übrigen 4 muss berücksichtigt werden dass die freien Wohnungen auch den gesuchten Kriterien entsprechen müssen ( d. h. Größe / Anzahl der Wohnungen / Barrierefreiheit / bis hin zu zentraler Lage).