Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Stv. Scharnagl bringt den Antrag ein.

 

Erster Stadtrat Schwaab teilt mit, dass der Magistrat Punkt 1 des Antrages „Berufung eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen“ befürwortet. Die unter Punkt 2 dem Antrag beigefügte Satzung jedoch durch die Verwaltung überarbeiten und zeitnah wieder vorlegen möchte.

 

Vorsitzende Jörg lässt daher über die beiden Teile des Antrages getrennt abstimmen:

 

  1. Der JSK empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Annahme des Antrages: Die Stadt Karben beruft eine(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

    Abst.-Erg.:  7 ja, 1 nein   -   somit angenommen

  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die mit der Einladung übersandte Satzung für die Ernennung und die Aufgaben eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Karben.

    Abst.-Erg.:  1 Enthalten, 7 nein   -  somit abgelehnt