Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung  den Bebauungsplan

Nr. 178 "Spitzacker" 1. Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Okarben mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen

Festsetzungen gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.