Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 178 "Spitzacker" 1. Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Okarben mit

Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen

Festsetzungen gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

Da es sich um eine Magistratsvorlage handelt, empfiehlt der Magistrat Zustimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Beschlussvorlage zu beschließen!