Vorsitzender Fritz Amann teilt mit, dass Grundlage der Arbeit des Seniorenbeirates die

Geschäftsordnung ist.

In § 2 der GO sind als Aufgaben definiert:

  • Mitwirkung bei der Verbesserung der Lebensverhältnisse älterer Bürger/innen, Bedürfnisse und Wünsche sind zu artikulieren.
  • Der Magistrat unterrichtet den Seniorenbeirat über alle wichtigen, die älteren Mitbürger/innen betreffenden, örtlichen Angelegenheiten
  • StVV, Ausschüsse und Magistrat können den Seniorenbeirat anhören
    Der Seniorenbeirat hat ein Vorschlagsrecht (schriftlich einzureichen)

Wie kann/soll das im Detail angepackt und umgesetzt werden?

 

Um Bedürfnisse und Wünsche artikulieren zu können, muss man sie kennen. Dazu können Umfragen helfen, wie sie

  • z. B. vor Jahren aufwändig zur Erstellung des Altenhilfeplanes oder
  • in der letzten Legislaturperiode zur Wohnungssituation

durchgeführt wurden.

 

Ob es sinnvoll ist, Umfragen zu besonderen Themen für die gesamte Stadt oder stadtteilbezogen anzuregen, wird unsere künftige Arbeit ergeben. Dazu warten wir auch gespannt auf die Auswertung des Fragebogens des Wetteraukreises, in dem es im Vorwort heißt

  • es soll ein passgenaues Angebot an Unterstützung und Möglichkeiten zur Sicherung des Austauschs und der Teilhabe entwickelt werden

 

Bei der Auslegung „wichtige Angelegenheiten, die ältere Mitbürger betreffen“ müssen wir darauf achten, dass der Begriff „ältere“ nicht eingeengt auf Immobile, Kranke, Pflegebedürftige begrenzt wird, sondern auch die mobilen Rentner/Pensionäre und andere aktive Ältere in den Stadtteilen „mitgedacht“ werden.

 

Dass die StVV oder ein Ausschuss den Seniorenbeirat angehört hat, ist mir nicht bekannt. Durch die Anwesenheit des Magistratsvertreters (seither der Bürgermeister, jetzt Stadtrat Winter) ist zumindest sichergestellt, dass der Magistrat über die in den Sitzungen vorgetragenen Anregungen informiert ist.

Eine schriftliche Einreichung von Vorschlägen gab es in der Vergangenheit eher selten. Vorlagen dazu, die dann in den Sitzungen beraten, beschlossen und weitergeleitet werden, werden von jedem Mitglied des Seniorenbeirates erwartet und können und sollen auch von den Arbeitsgruppen initiiert werden.