Sitzung: 18.03.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 3/336/2021-2026
Die Stadtverordnetenversammlung Karben erklärt die am 26.09.2021 durchgeführte Direktwahl zum Bürgermeister gemäß § 50 KWG für gültig.
Nach Mitteilung des Gemeindewahlleiters sind während der Einspruchsfrist keine Einsprüche eingegangen.