Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Stadtverordnetenversammlung Karben erklärt die am 26.09.2021 durchgeführte Direktwahl zum Bürgermeister gemäß § 50 KWG für gültig.

 

Nach Mitteilung des Gemeindewahlleiters sind während der Einspruchsfrist keine Einsprüche eingegangen.