Beschluss: zur Kenntnis genommen

Stadtverordnetenvorsteherin Ingrid Lenz bittet den amtierenden und neugewählten Bürgermeister Guido Rahn an das Rednerpult.

 

a)            Einführung und Verpflichtung des neugewählten

                Bürgermeisters in sein Amt

 

Stadtverordnetenvorsteherin Ingrid Lenz führt Herrn Guido Rahn in das Amt des Bürgermeisters ein und verpflichtet ihn unter Hinweis auf § 46 Abs. 1 HGO durch

Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben.

 

                1 b)        Aushändigung der Ernennungsurkunde

 

Stadtverordnetenvorsteherin Ingrid Lenz erteilt hierzu Stadträtin Liebel das Wort.

 

Stadträtin Liebel händigt gemäß § 46 Abs. 2 HGO Herrn Guido Rahn die Ernennungsurkunde aus und verliest dazu den Text.

 

                1 c)         Vereidigung

 

Zur Vereidigung erheben sich alle Anwesenden im Sitzungssaal.

 

Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde leistet Bürgermeister Guido Rahn unter Erheben der rechten Hand den Diensteid gemäß § 72 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG).