Sitzung: 18.03.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Stadtverordnetenvorsteherin Ingrid Lenz bittet den amtierenden und neugewählten Bürgermeister Guido Rahn an das Rednerpult.
a) Einführung und Verpflichtung des neugewählten
Bürgermeisters in sein Amt
Stadtverordnetenvorsteherin Ingrid Lenz führt Herrn Guido Rahn in das Amt des Bürgermeisters ein und verpflichtet ihn unter Hinweis auf § 46 Abs. 1 HGO durch
Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben.
1 b) Aushändigung der Ernennungsurkunde
Stadtverordnetenvorsteherin Ingrid Lenz erteilt hierzu Stadträtin Liebel das Wort.
Stadträtin Liebel händigt gemäß § 46 Abs. 2 HGO Herrn Guido Rahn die Ernennungsurkunde aus und verliest dazu den Text.
1 c) Vereidigung
Zur Vereidigung erheben sich alle Anwesenden im Sitzungssaal.
Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde leistet Bürgermeister Guido Rahn unter Erheben der rechten Hand den Diensteid gemäß § 72 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG).