Sitzung: 18.03.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 5/367/2021-2026
Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und beschlossen, fasst die Stadtverordneten-versammlung folgenden Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 247 „Waldorfschule“ in der Gemarkung Kloppenheim gem. § 2 (1) Bau GB.
Das Plangebiet liegt im westlichen Außenbereich der Gemarkung Kloppenheim, nördlich der L 3205 gegenüber des Geringsgrabens und der K10 Richtung Bad Vilbel Dortelweil. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 250 und 249/2 in der Flur 1 der Gemarkung Kloppenheim. Die Gesamtfläche hat eine Größe von 4.906 m².
Ausgehend vom nordwestlichen Eckpunkt verläuft die nördliche Grenze des Flurstücks 250 entlang eines Feldwegs, Bezeichnung „Auf der Platte“ (Parzelle 246).
Die östliche Grenze läuft an beiden Flurstücken 250 und 249/2 vorbei Richtung Süden parallel zu einer Stichstraße (Parzelle 251/3), die in dem vorher genannten Feldweg endet.
Die südliche Grenze des Flurstücks 249/2 stellt ein schmaler Streifen des westlich liegenden Grundstücks 249/5 dar. Noch weiter südlich der Fläche verläuft die vierspurige Landesstraße 3205/B3. Die westliche Grenzlinie wird komplett durch das Flurstück 249/5 dargestellt.