Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

1.            Auf welche Quelle (Arbeitsstättenrichtlinie etc.) bezieht sich die städtische Mitarbeiterin des Schwimmbads?

 

2.            Welche Konsequenz hat dies für abnehmbare Akkus von bspw. Fahrrädern, die Rücksäcken, Badetaschen usw. verstaut werden und dadurch in städtischen Gebäuden mitgeführt und deponiert werden können?

 

3.            Werden Hinweisschilder an den Eingangstüren angebracht, dass das Mitführen von externen Akkus nicht gestattet ist?

 

4.            Welche Haftungsfolgen ergeben sich für die Stadt Karben, wenn auf ein entsprechendes Mitführungsverbot nicht hingewiesen wird und es zu einem Brand durch einen Akku kommt?

 

5.            Vor dem Hintergrund, dass evtl. E-Bikes für städtische Mitarbeiter:innen (bspw. Stadtpolizei) angeschafft werden sollen, wie ist die nächtliche Unterbringung am Bahnhof, am Rathaus, sonstigen öffentlichen Plätzen vorgesehen?

 

6.            Wo werden evtl. Grenzen gezogen, bis zu welchen Milliamperstunden (mAh) / Wattstunden (Wh) externe Akkus in städtischen Gebäuden mitgeführt werden dürfen? Oder gilt hier ggf. eine ausnahmslose Regelung?

 

 

ANTWORT:

 

Da das Hallenfreizeitbad nicht nur ein städtisches Gebäude ist, sondern auch eine Arbeitsstätte, gelten folgende Regelungen:

 

             ArbSchG § 3 und § 4

             ArbStättV § 3 a und § 4

             ASR A2.2 „Maßnahme gegen Brände“ sowie

             ASR-A2.3 Fluchtwege u. Notausgänge; Flucht- u. Rettungspläne

             HBO § 14 Brandschutz

 

E-Bikes und E-Scooter von Besuchern haben tatsächlich nichts im Haus zu suchen, dafür gibt es Abstellmöglichkeiten im Außenbereich, zumindest bereits vor/am dem Rathaus (und ggf. in Zukunft auch am HFZB) und am Bahnhof gibt es abschließbare Fahrradboxen.

 

Die städtischen E-Bikes stehen am Bürgerzentrum in einem Lagerraum am Parkplatz, brandschutztechnisch zum Gebäude getrennt,

 

Eine separate Beschilderung ist bislang noch nicht erfolgt, da bislang zumindest wissentlich keine Akkus von Besuchern mit in die  städtischen Gebäuden gebracht worden sind bzw. dieses Thema bislang kein relevantes Thema war – soll heißen bislang gab es unseres Wissens nach nur eine einzige Nachfrage, ob man seinen E Fahrradakku mit in ein städt. Objekt nehmen darf.

 

Die Thematik ist ferner beim TÜV Hessen (Fachkraft für Arbeitssicherheit der Stadt Karben) zur weiteren Prüfung vorgelegt worden.