Beschluss: zur Kenntnis genommen

1. Auf welcher Rechtsgrundlage sind die bisherigen Blitzer aufgestellt? Aufgrund welcher können neue aufgestellt werden?

 

Bisher wurden die Geschwindigkeitsmessanlagen in Absprache mit der Fachaufsicht beim Wetteraukreis sowie der Polizei aufgestellt.

 

Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main im Jahre 2017 wurde dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport aufgetragen, Vorkehrungen zu treffen, die gewährleisten, dass die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen der Verkehrssicherheit dienen. Aus diesem Umstand heraus wurden alle stationären Geschwindigkeitsmessanlagenanlagen der Überprüfung durch Hessische Polizeiakademie unterzogen und bedürfen somit einer Standortgenehmigung. Dies trifft auch auf alle neu aufzustellende stationären Geschwindigkeitsmessanlagenanlagen zu.

 

2. Die stationären Blitzer sind zurzeit, außer am Ortseingang von Okarben, außer Betrieb. Welche stationären Blitzer sollen wieder in Betrieb genommen werden? Welche sollen entfernt werden? Warum wurden sie bisher nicht wieder aktiviert?

 

Es bestehen derzeit keine Überlegungen, die bisherigen Geschwindigkeitsmessanlagen wieder in Betrieb zu nehmen. Aufgrund der veralteten Technik können die inaktiven Geschwindigkeitsmessanlagen nicht ohne Weiteres wieder in Betrieb genommen werden.

Hierzu bedarf es einer aufwändigen Umrüstung sowie der Überprüfung seitens der Hessischen Polizeiakademie.

 

3. An welchen Stellen wird regelmäßig durch die Stadtpolizei mobil geblitzt?

 

Sofern „im gesamten Stadtgebiet“, bitte die 20 häufigsten und gewinnbringendsten Stellen auflisten.

Eine Aufstellung nach den “gewinnbringendsten Stellen“ ist aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht zulässig. .

 

Die mobilen Geschwindigkeitsmessungen dienen der Verkehrssicherheit und nicht einem finanziellen Interesse. Zudem werden wir sehr häufig von Anwohnern und Ortsbeiräten gebeten häufiger zu messen und noch mehr zu kontrollieren. Im Vorfeld von Messungen stellen wir oftmals unsere mobilen Zähl-/Anzeigegeräte auf, um erst einmal die Faktenlage zwischen subjektivem Eindruck und objektiven Verkehrsverhältnissen zu klären.

 

 


 

In 2021 wurden u. a. an folgenden Stellen gemessen:

 

? Am Breul

? Bahnhofstraße 14

? Dieselstraße 1 (vor Kindergarten)

? Heldenberger Straße gegenüber der Hausnummer 24

? Ludwigstraße 9

? Rendeler Straße 91

? Rendeler Straße gegenüber Hausnummer 14

? Bahnhofstraße 230

? Brunnenstraße (vor dem Jukuz)

? Frankfurter Straße 1F

? B3, Friedberger Straße / Rodheimer Weg

? Hauptstraße 75

? Hauptstraße 72

? Haupstraße 30

? Dorfelder Straße (Sportplatz)

? Gronauer Weg / Mühlweg

? Klein-Karbener Straße 25 (vor Kindergarten)

? Alte Heerstraße / Rathenaustraße

? Rodheimer Straße 3

? Sauerbornstraße 44

? Höfer Weg 28

? Nordumgehung (Abzweig Okarben)

? B 3 (Abzweig Ober-Erlenbach – FR Friedberg)

? B 3 FR Friedberg (zwischen Ampelkreuzung K 9 und Abzweig Spitzacker)

? B 521 zwischen Kreuzung Läusbäumchen und Abzweig Bad Vilbel

? K 247 zwischen Rendel und Gronau (Höhe Scharmühle)

? K 246 in Höhe Einfahrt Trimmpfad

? L 3205 zwischen der Kreuzung Brunnenstraße und Kreuzung Frankfurter Straße

? L 3205 in Höhe Eckardsgraben und Abzweig nach Petterweil

? L 3351 zwischen Groß-Karben und Burg-Gräfenrode im Kurvenbereich

? K 9 Petterweiler Straße 1

4. An welcher Stelle wurden die höchsten 5 Überschreitung der Richtgeschwindigkeit gemessen (bitte auflisten)? An den folgenden fünf Örtlichkeiten hatten wir in 2021 die meisten Geschwindigkeitsüberschreitungen:

? L 3205 in Höhe Eckardsgraben und Abzweig nach Petterweil

? B 521 zwischen Kreuzung Läusbäumchen und Abzweig Bad Vilbel

? K 246 in Höhe Einfahrt Trimmpfad

? L 3205 zwischen der Kreuzung Brunnenstraße und Kreuzung Frankfurter Straße

? Dorfelderstr. Höhe Zufahrt Sportplatz


 

5. Welche Maßnahmen empfiehlt die Stadtpolizei hier zur nachhaltigen Reduktion der Überschreitungen? Die Stadtpolizei wird an diesen besonders kritischen Stellen mit hohen Übertretungsgeschwindigkeiten weiterhin vermehrt mobile Geschwindigkeitsmessungen durchführen um Überschreitungen zu ahnden. Umbaumaßnahmen sind dort nicht möglich da es sich im Regelfall um überörtliche Straßen handelt.

 

6. Wieviel Einnahmen generieren die Blitzer (pro Woche/Monat/Jahr, jeweils pro stationärem und mobilem Blitzer, jeweils anteilig und absolut, in Euro)?

 

7. Welcher Arbeitsaufwand geht mit dem Blitzen und der Nachverfolgung einher (in Arbeitsstunden, sonstigen Kosten, Rechtsstreitigkeiten, Bescheid-Erstellung)?

8. Welchen Arbeitsablauf hat die Nachverfolgung einer Überschreitung (bitte detailliert auflisten)?

 

Zu Frage 6 bis 8)

Eine Aufteilung auf stationäre und mobile Geschwindigkeitsmessungen ist ohne größeren Arbeitsaufwand nicht möglich, da es keine Veranlassung gibt die Bußgelder getrennt nach Geräten oder Einsatzorten zu verbuchen.

Durch Geschwindigkeitsmessungen werden p. a. rd. 250.000 vereinnahmt.

Diesen Erlösen stehen aber auch erhebliche Kosten für die Meßeinrichtungen (Anschaffung, Instandhaltung, Wartung, Eichung) sowie Personalkosten gegenüber. Hinzu kommt noch der Aufwand für Rechtsstreitigkeiten sowie die Erstellung der Anhörungen / Verwarnungen.

 

Bei der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung kommt es immer auf den Einzelfall an.

Einen pauschalierten Arbeitsablauf gibt es nicht. Somit kann auch kein Arbeitsablauf detailliert aufgelistet werden

Bei der mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachung werden die erzeugten Bilder heruntergeladen und von den zuständigen Kollegen ausgewertet.

 

Danach erfolgt die Überleitung an das Bearbeitungsprogramm der ekom21.

Hier werden dann die nächsten Schritte (z.B. Halteranfrage, Überleitung, etc.) in die Wege geleitet.

 

Bescheide bzw. Bußgeldbescheide werden zudem durch das Regierungspräsidium Kassel in eigener Zuständigkeit erstellt.

Gerne kann der Arbeitsablauf im Rahmen einer Ausschusssitzung erläutert werden.