Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben die Aufstellung des  Bebauungsplans Nr. 247 „Waldorfschule“ in der Gemarkung Kloppenheim gem. § 2 (1) Bau GB zu beschließen.

Das Plangebiet liegt im westlichen Außenbereich der Gemarkung Kloppenheim, nördlich der L 3205 gegenüber des Geringsgrabens und der K10 Richtung Bad Vilbel Dortelweil. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 250 und  249/2 in der Flur 1 der Gemarkung Kloppenheim. Die Gesamtfläche hat eine Größe von 4.906 m².

 

Ausgehend vom nordwestlichen Eckpunkt verläuft die nördliche Grenze des Flurstücks 250 entlang eines Feldwegs, Bezeichnung „Auf der Platte“ (Parzelle 246).

Die östliche Grenze läuft an beiden Flurstücken 250 und 249/2 vorbei Richtung Süden parallel zu einer Stichstraße (Parzelle 251/3), die in dem vorher genannten Feldweg endet.

Die südliche Grenze des Flurstücks 249/2 stellt ein schmaler Streifen des westlich liegenden Grundstücks 249/5 dar. Noch weiter südlich der Fläche verläuft die vierspurige Landesstraße 3205/B3. Die westliche Grenzlinie wird komplett durch das Flurstück 249/5 dargestellt.

 

Die Plangebietsabgrenzung ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.