Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage der SPD vom 17.04.2022

 

Derzeit gibt es im Baugebiet 2 Stellen, wo ein Abgang bzw. eine Wegeführung zur Brunnenstraße erkennbar wird.

 

1. Von daher die Frage, ab welchem Punkt der Gehweg geplant ist?

2. Gibt es hierzu eine Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung des „Investors“   

    des Taunusbrunnens?

3. Wie wird sichergestellt, dass bei einem erneuten Starkregenereignis das

Oberflächenwasser nicht wieder erneut über Brunnenstrasse/ zukünftiges

Brunnenquartier abgeleitet wird? Die aktuell existierenden Kanaleinläufe scheinen dafür nicht ausreichend zu sein.

 

Antwort:

 

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich der Fragesteller wohl auf das Baugebiet „Am Taunusbrunnen“ bezieht, das ja bereits realisiert ist und für das jetzt eine Maßnahme zur äußeren Erschließung erfolgt. Für das Brunnenquartier laufen derzeit noch die Planungen zum Bauleitverfahren.

 

1. Der Gehweg beginnt am mittleren Zugang zum Baugebiet Am Taunusbrunnen und wird dann bis zur Kreuzung Brunnenstraße / L3205 geführt und erhält dabei auch eine Verknüpfung mit dem südlichen Zugang in Höhe des Hotels. Parallel zur L3205 wird in der nördlichen Zufahrt Brunnenstraße die Fußgängerfurt im Zuge der bestehenden LSA errichtet.

 

2. Die Kosten für den Gehweg gehen voll zu Lasten des Bauträgers.

 

3. Mit Herstellung des Gehweges Richtung Ampel wird auch die Bankette der Brunnenstraße modelliert und das Oberflächenwasser gefasst und abgeführt. Bislang gibt es ein funktionierendes Provisorium.