Beschluss: beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Mit den Änderungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses („Bruttolohn-Index“ statt „Verbraucherpreis-Index“) vom 06.07.2022 beschließt die Stadtverordnetenversammlung auf Bauplätze im Baugebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ für die Erbbaurecht gebildet werden soll, folgende Konditionen anzuwenden:

 

Basis: Kaufpreis inkl. Erschließung (470 € je m²)

 

  1. Erbbauzins:                                                                                    2,25 %
    • Anpassung an den Bruttolohn-Index jeweils nach 5 Jahren          

erstmalig zum 1.1.2030

    • Bei Weiterverkauf des Gebäudes besteht die Möglichkeit der Anpassung der Zinskonditionen an die Marktzinsentwicklung
  1. Laufzeit:                                                                                          66 Jahre
  2. Verlängerungsoption:                                                                  um 33 Jahre
  3. Heimfall: Entschädigung des Gebäudewertes zu                  90 %

(Schätzung durch das Ortsgericht)

  1. Vorzeitige Ablösung:
    • nur möglich zum Ende der Laufzeit
    • oder Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 
    • zum dann gültigen Bodenschätzwert (durch das Ortsgericht geschätzt)