Sitzung: 07.07.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: beschlossen mit Änderung
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: FB 2/463/2021-2026
Mit den Änderungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses („Bruttolohn-Index“ statt „Verbraucherpreis-Index“) vom 06.07.2022 beschließt die Stadtverordnetenversammlung auf Bauplätze im Baugebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ für die Erbbaurecht gebildet werden soll, folgende Konditionen anzuwenden:
Basis: Kaufpreis inkl. Erschließung (470 € je m²)
- Erbbauzins: 2,25 %
- Anpassung an den Bruttolohn-Index jeweils nach 5 Jahren
erstmalig zum 1.1.2030
- Bei Weiterverkauf des Gebäudes besteht die Möglichkeit der Anpassung der Zinskonditionen an die Marktzinsentwicklung
- Laufzeit: 66 Jahre
- Verlängerungsoption: um 33 Jahre
- Heimfall: Entschädigung des Gebäudewertes zu 90 %
(Schätzung durch das Ortsgericht)
- Vorzeitige Ablösung:
- nur möglich zum Ende der Laufzeit
- oder Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
- zum dann gültigen Bodenschätzwert (durch das Ortsgericht geschätzt)