Sitzung: 07.07.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 7/461/2021-2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die vorliegende „Satzung für die Wahl und die Aufgaben für ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Karben“ mit der im Ausschuss beschlossenen folgenden Änderung zu § 6 – Aufwandsentschädigung:
§ 6 Ehrenamt, Aufwandsentschädigung
1) Die
Tätigkeit der/des Beauftragten gilt als Ehrenamt mit den entsprechenden Rechten
und Pflichten nach den Regelungen der §§ 21 bis 27 HGO.
2) Der/Die
Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderung erhält/erhalten eine
Kosten- und Auslagenerstattung sowie versicherungsrechtliche Absicherung in
analoger Anwendung der Regelungen für ehrenamtliche Stadtverordneten. Die Höhe
der regelmäßigen Aufwandsentschädigung entspricht der eines/einer
Fraktionsvorsitzenden.