Sitzung: 07.07.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/493/2021-2026
Der
Anfragetext lautet wie folgt:
DIE LINKE. bittet um die Beantwortung der
folgenden Fragen den B-Plan 223„Am Quellenhof“ betreffend:
„1. Das Areal reicht bis fast an die Nidda
heran. Es wird als Risikogebiet für Überflutungen angesehen. Bauliche
Sicherungsmaßnahmen werden als erforderlich beschrieben, wie wasserdichte
Keller oder keine Keller, besondere Gründung von Gebäuden und Vorkehrungen
gegen hohe Wasserstände bei Kanälen und Leitungen. Dennoch wird die reale
Gefahr eines Hochwassers im Folgenden als hypothetisch beschrieben und auf
vorhandene Hochwasserschutzanlagen verwiesen.
Welche Hochwasserschutzanlagen sind das? Wie
sind sie konzipiert, wo liegen sie und warum wird angenommen, dass sie
ausreichen, das geplante Areal vor Hochwasser zu schützen?
2. Das
Plangebiet liegt in einer Zone, die als Heilquellenschutzgebiet ausgewiesen
ist. Wie wird dem entsprochen?
Ist die gänzliche Versiegelung des großen
Parkplatzes mit Asphalt geplant? Oder werden wasserdurchlässige Materialien
verwendet/vorgeschrieben? Es wird aufgeführt, dass Bohrungen und Grabungen
nicht in beliebiger Tiefe stattfinden können. Kollidiert das nicht mit den
nötigen baulichen Anforderungen, die unter dem Punkt
Grundwasserstände/Hochwasserschutz verlangt werden und die eine besondere
Gründung verlangen?“
Beantwortung
Zu
1.
Zunächst
befindet sich das Plangebiet innerhalb der potenziellen Überflutungsgrenze
eines HQ extrem, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit um das 1,3-fache geringer ist als ein HQ 100;
wobei bereits das HQ 100 ein Hochwasserereignis mit niedriger
Wahrscheinlichkeit, weshalb eine Überflutung des Areals als relativ
unwahrscheinlich einzuschätzen ist.
Zusätzlich
wird auf die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen verwiesen. Entlang der Nidda
befinden sich Schutzdeiche, welche Überschwemmungen vermeiden bzw. das Risiko
für solche minimieren sollen. Diese Deiche werden vom Wasserverband Nidda
unterhalten, weshalb für Angaben zur genauen Konzeption der derzeit vorhandenen
Deichanlagen an diesen verwiesen wird.
Ergänzend
soll an dieser Stelle auf die fortschreitenden Renaturierungsmaßnahmen entlang
der Nidda hingewiesen werden. Im kommenden Abschnitt zwischen Groß-Karben und
Okarben sollen, neben der gezielten Anlage von Retentions- bzw.
Überschwemmungsräumen (Auenwald) zur Aufnahme höherer Wasserstände, ebenfalls
die vorhandenen Schutzdeiche nochmals erhöht werden. Diese Maßnahmen werden
ebenfalls zum Hochwasserschutz, auch für das Plangebiet „Quellenhof“,
beitragen.
Zu
2.
Das
Plangebiet liegt in Zone I des Oberhessischen Heilquellenschutzgebiets. Aus
diesem Grund sind Bohrungen oder Aufgrabungen über 5m Tiefe bei der Unteren
Wasserschutzbehörde des Wetteraukreises anzuzeigen und bedürfen einer
Genehmigung. Daraus folgt, dass diese nicht per se ausgeschlossen sind und
somit die baulichen Anforderungen, welche primär aufgrund der vor Ort
vorhandenen hohen Grundwasserständen bestehen, erfüllt werden können.
Für
die genauen Ausführungen wird auf die Begründung zur 1. Änderung des
Bebauungsplans 223 „Quellenhof“ (Kapitel 4.2 & 4.3) sowie auf das
zugehörige Bodengutachten verwiesen.
Der
angesprochene Parkplatz ist kein Bestandteil der derzeit stattfindenden 1. Änderung
des Bebauungsplans 223 „Quellenhof“, sondern wurde bereits im
Ursprungsbebauungsplan planungsrechtlich behandelt.
Der
Vollständigkeit halber wird an dieser Stelle auf die Ausführungen in der
Begründung zum Bebauungsplan 223 „Quellenhof“ unter Punkt 7.7.2 und 7.7.3
hingewiesen. Darin findet sich zum einen der Umgang mit dem auf der
Parkplatzfläche anfallenden Oberflächenwasser, welches auf dem Grundstück
weitest möglich zurückzuhalten und breitflächig über die belebte Bodenzone zur
Versickerung zu bringen ist. Zum anderen wird explizit darauf hingewiesen, dass
die verbindliche Vorgabe besteht die Abstellflächen für Fahrzeuge mit
wasserdurchlässigen Belägen auf einem versickerungsfähigen Unterbau
auszuführen.