Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Bevor es zur Abstimmung kommt fragt Stv. Faulhaber weshalb in der Satzung keine Regelungen zum Schutz des Grundwassers enthalten sind. Bürgermeister Rahn Teil dazu mit, dass dieser Aspekt bereits überregional durch das Land Hessen geregelt ist.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorliegende „Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Karben über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung“ mit den nachfolgenden Änderungen des Haupt- und Finanzausschuss vom 06.07.2022:

 

In § 2 Abs. 1 Nr. 2 a): wird nach dem Wort „Beregnen“ die Worte „und Reinigen“ eingefügt.

 

In § 2 Abs. 2 werden die Worte „ab Stufe ROT“ ersetzt durch „ab Notfallstufe ROT“.

 

In § 6 Abs. 2: nach dem letzten Wort „werden“ die Worte „und im Bereich Gewerbe bis zu 10.000 €“ angefügt.

 

Im Herbst 2022 soll eine Evaluierung stattfinden.