Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung

Beschlussvorschlag:

 

Fragen der Stadtverordneten werden von Herrn Bürgermeister Rahn beantwortet.

 

Stv. Zena weist darauf hin, dass in Abs. 1 von § 6 Aufwandsentschädigung die Formulierung …“bezüglich seiner/ihrer persönlichen Rechte und Pflichten den ehrenamtlichen Stadtverordneten gleichgestellt.“, so interpretiert werden könne, dass auch für die Behindertenbeauftragten der besondere Kündigungsschutz nach § 35 a HGO gelten könnte. Dies ist nicht beabsichtigt.  Bürgermeister Rahn sagt zu, dass die Formulierung überarbeitet wird und der Stadtverordnetenversammlung die überarbeitete Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Der JSK empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben, die Satzung für die Wahl und die Aufgaben für ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen mit der o. g. Änderung zu beschließen.

 

Abst.-Erg.: einstimmig dafür