Sitzung: 07.07.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 5
Vorlage: FB 5/499/2021-2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Karben beschließt:
1. Die Einreichung eines Antrags auf Zulassung einer
Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (LEP Hessen
2000) gemäß § 4 HLPG sowie des Regionalplan Südhessen / Regionaler
Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP 2010) gemäß § 8 HLPG zugunsten eines Sonstigen
Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ für den
Bereich des Bebauungsplanes „Am Warthweg“.
Wesentliches Planziel ist die
Schaffung von Bauplanungsrecht für die Verlagerung des bestehenden
SB-Warenhauses innerhalb des Plangebietes.
2. Die Einreichung eines Antrags für die
Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer
Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel beim Regionalverband
FrankfurtRheinMain.
3. Der Einreichung des Abweichungsantrags inkl.
der vom Regierungspräsidium Darmstadt angeforderten zusätzlichen Unterlagen
beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Antragsunterlagen zur Änderung des
RegFNP sind beim Regionalverband FrankfurtRheinMain einzureichen.