Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt:

1.    Die Einreichung eines Antrags auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (LEP Hessen 2000) gemäß § 4 HLPG sowie des Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP 2010) gemäß § 8 HLPG zugunsten eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Warthweg“.

Wesentliches Planziel ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Verlagerung des bestehenden SB-Warenhauses innerhalb des Plangebietes.

 

2.    Die Einreichung eines Antrags für die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel beim Regionalverband FrankfurtRheinMain.

 

3.    Der Einreichung des Abweichungsantrags inkl. der vom Regierungspräsidium Darmstadt angeforderten zusätzlichen Unterlagen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Antragsunterlagen zur Änderung des RegFNP sind beim Regionalverband FrankfurtRheinMain einzureichen.