Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt, den Bebauungsplan Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ 1. Änderung in den Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim mit Begründung und den zugehörigen Anlagen (Planstand 14.06.2022) zum offiziellen Entwurf zu erheben.

 

Zudem stimmt die Stadtverordnetenversammlung der erneuten Änderung des Geltungsbereichs im Änderungsbereich 2 zu. Dieser wird um einen Großteil des Flurstücks 22/164 (Flur 3) reduziert.