Sitzung: 07.07.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 2/515/2021-2026
CDU-Anfrage
vom 19. Juni 2022
Sachstand Satzung Verunreinigung
und Vermüllung im Stadtgebiet Karben
Vor Jahresfrist stand
schon einmal der Entwurf einer Satzung zur Vermeidung von Verunreinigungen und
Vermüllung im Karbener Stadtgebiet auf der Tagesordnung unserer
Stadtverordnetenversammlung. Der Entwurf wurde zurückgestellt, um sich zum
Handling und den Sanktionen bei Verstößen mit den Verwaltungen anderer Kommunen
abzustimmen. Ob der Tatsache, dass die Thematik aktueller denn je ist, erlaube
ich mir die Frage nach dem Status der Umsetzung dieser Satzung.
Die Stadt
Karben verfügt bereits über eine Abfallsatzung mit der gemäß § 16 bereits ein
Bußgeld erhoben werden kann, bis zu einer Gesamthöhe von 51.129,20 €.
Die
Schwierigkeit liegt vielmehr darin, die Betroffenen zu erwischen und diesen die
Tat nachweisen zu können.
Nach
Beschluss in der STVV und Verweis auf die Stadt Hanau wurde für die Stadt
Karben nochmal eine Verwarngeld-Tabelle erstellt wonach im genannten Rahmen bis
zu einem Betrag von 55 € Verwarngelder bei geringfügigen Tatbeständen erhoben
werden soll (z.B. die weggeschmissene Zigarettenkippe).
Diese
Tabelle soll zur Orientierung der Mitarbeiter/innen bei der Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten dienen.
Die
Tabelle wird derzeit noch abgestimmt und soll im 3. Quartal 2022 dann dem
Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.