Sitzung: 05.07.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: FB 5/499/2021-2026
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben die Einreichung eines Antrags auf
Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsplan Hessen
2000 (LEP Hessen 2000) gemäß § 4 HLPG sowie des Regionalplan Südhessen / Regionaler
Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP 2010) gemäß § 8 HLPG zugunsten eines Sonstigen
Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ für den
Bereich des Bebauungsplanes „Am Warthweg“ zu beschließen.
Wesentliches
Planziel ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Verlagerung des
bestehenden SB-Warenhauses innerhalb des Plangebietes.
2. Der Ausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben die Einreichung eines Antrags für
die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer
Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel beim Regionalverband
FrankfurtRheinMain zu beschließen.
3. Der Abweichungsantrag inkl. der vom
Regierungspräsidium Darmstadt angeforderten zusätzlichen Unterlagen ist beim
Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Die Antragsunterlagen zur Änderung
des RegFNP sind beim Regionalverband FrankfurtRheinMain einzureichen.