Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben die Einreichung eines Antrags auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (LEP Hessen 2000) gemäß § 4 HLPG sowie des Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP 2010) gemäß § 8 HLPG zugunsten eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Warthweg“ zu beschließen.

Wesentliches Planziel ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Verlagerung des bestehenden SB-Warenhauses innerhalb des Plangebietes.

2.    Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben die Einreichung eines Antrags für die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beschließen.

3.    Der Abweichungsantrag inkl. der vom Regierungspräsidium Darmstadt angeforderten zusätzlichen Unterlagen ist beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Die Antragsunterlagen zur Änderung des RegFNP sind beim Regionalverband FrankfurtRheinMain einzureichen.