Sitzung: 06.07.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 2/463/2021-2026
Während der Beratung kommt es zu folgendem Änderungsvorschlag:
Bei Pos. 1. Erbbauzins soll anstatt des Verbraucherpreis-Index der Bruttolohn-Index des Bundeslandes Hessen zugrunde gelegt werden.
Darüber wurde wie folgt abgestimmt:
Abst.-Erg.: einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 Enthaltung/en 0
Sodann kommt es mit dieser Änderung zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, auf Bauplätze im Baugebiet „Nördlich der Fuchslöcher“, für die Erbbaurecht gebildet werden soll, folgende Konditionen anzuwenden:
Basis: Kaufpreis inkl. Erschließung (470 € je m²)
- Erbbauzins: 2,25 %
- Anpassung an den
Bruttolohn-Index des Bundeslandes Hessen jeweils nach 5 Jahren erstmalig zum 1.1.2030
- Bei Weiterverkauf des Gebäudes besteht die Möglichkeit der Anpassung der Zinskonditionen an die Marktzinsentwicklung
- Laufzeit: 66 Jahre
- Verlängerungsoption: um 33 Jahre
- Heimfall: Entschädigung des Gebäudewertes zu 90 %
(Schätzung durch das Ortsgericht)
- Vorzeitige Ablösung:
- nur möglich zum Ende der Laufzeit
- oder Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
- zum dann gültigen Bodenschätzwert (durch das Ortsgericht geschätzt)