Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Während der Beratung kommt es zu folgendem Änderungsvorschlag:

Bei Pos. 1. Erbbauzins soll anstatt des Verbraucherpreis-Index der Bruttolohn-Index des Bundeslandes Hessen zugrunde gelegt werden.

Darüber wurde wie folgt abgestimmt:

Abst.-Erg.: einstimmig beschlossen  Ja 11  Nein 0  Enthaltung/en 0

 

Sodann kommt es mit dieser Änderung zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Es wird beschlossen, auf Bauplätze im Baugebiet „Nördlich der Fuchslöcher“, für die Erbbaurecht gebildet werden soll, folgende Konditionen anzuwenden:

 

Basis: Kaufpreis inkl. Erschließung (470 € je m²)

 

  1. Erbbauzins:                                                                                                                     2,25 %
    • Anpassung an den Bruttolohn-Index des Bundeslandes Hessen jeweils nach 5 Jahren                erstmalig zum 1.1.2030
    • Bei Weiterverkauf des Gebäudes besteht die Möglichkeit der Anpassung der Zinskonditionen an die Marktzinsentwicklung
  2. Laufzeit:                                                                                                                           66 Jahre
  3. Verlängerungsoption:                                                                                 um 33 Jahre
  4. Heimfall: Entschädigung des Gebäudewertes zu                            90 %

(Schätzung durch das Ortsgericht)

  1. Vorzeitige Ablösung:
    • nur möglich zum Ende der Laufzeit
    • oder Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 
    • zum dann gültigen Bodenschätzwert (durch das Ortsgericht geschätzt)