Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Den Bebauungsplan Nr. 223 „Am Quellenhof“ 1. Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäߧ 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.