Beschluss: zur Kenntnis genommen

FDP Anfrage v. 03.09.2022 – Sachstand Baupläne und Bauvorhaben

 

Der Antragstext lautet wie folgt:

 

Im Rahmen der aktuellen Zins- und Baupreisentwicklung stellen sich im Hinblick auf aktuelle Bauvorhaben in Karben folgende Fragen:

 

1. Gibt es vor dem Hintergrund der aktuellen Lage Probleme bei der Vermarktung von Grundstücken?

 

2. Gibt es Interessenten, die von ihren Kaufverträgen zurückgetreten sind? Wenn ja, wie viele?

 

3. Falls ja, konnten diese Lücken durch andere Interessenten geschlossen werden?

 

4. Gibt es Bebauungspläne, die aufgrund der aktuellen Entwicklung nicht mehr verwirklicht werden? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?

 

5. Falls ja, wurden die Bauvorhaben dieser Bebauungspläne vollständig aufgegeben oder nur zurückgestellt?

 

6. Sind in der Zukunft Probleme bei der Umsetzung der bestehenden Bebauungspläne zu erwarten und wenn ja, welche (bitte nach Bebauungsplänen aufgeschlüsselt)?

 

7. Gibt es Initiativen, die sich gegen bestimmte Bebauungspläne einsetzen? Falls ja, welche Bebauungspläne sind durch diese Initiativen betroffen und welche Erfolgsaussichten haben diese?

 

 

Beantwortung:

 

Antwort zur Frage 1:

 

Die Nachfrage nach Baugrundstücken, auch von gewerblicher Seite, ist weiterhin gegeben, wenn vielleicht derzeit auch etwas gedämpfter.

 

Antwort zur Frage 2:

 

Für das Baugebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ in Petterweil sind derzeit zwei Bewerber vom Erwerb der zugeteilten Grundstücke zurück getreten.

 

Von der (unverbindlichen) Nachrückerliste hat sich bisher niemand löschen lassen.

 

 

Antwort zur Frage 3:

 

Es gibt noch Nachrücker, denen die Grundstücke in Petterweil angeboten werden können.

 

 

Antwort zur Frage 4 und 5

 

Nein

 

 

Antwort zur Frage 6:

 

Derzeit sind noch keine massiven Probleme zu erkennen

 

 

Antwort zur Frage 7:

 

Es gibt im Regelfall zu fast jedem B PLAN kritische Stimmen oder Online Petitionen. Wir nehmen Bedenken und kritische Anmerkungen stets zum Anlass unsere Planungen zu prüfen und „nach zu justieren“.

 

In einem Fall kam es zu einer Klage einer BI gegen den B PLAN durch alle Instanzen. Alle Instanzen bis hin zur höchstrichterlichen Entscheidung haben hierbei die Planung der Stadt und die Rechtskraft des B PLANES bestätigt. Allerdings ist es dann nicht unbedingt so dass die Kläger das höchstrichterliche Urteil akzeptieren.