Beschluss: zur Kenntnis genommen

FDP- Anfrage v. 03.09.2022 Umgang mit Extremwetterlagen

 

Der Anfragetext lautet wie folgt:

 

Das herausfordernde Wetter in diesem Sommer blieb für Natur und Mensch nicht ohne Folgen. Aus diesem Grund stellen sich folgende Fragen:

 

1. Welche Konsequenzen zieht die Stadt Karben aus der Hitze in diesem Sommer? Ist z.B. geplant eine Art Hitzeaktionsplan zu entwickeln?

 

2. Welche Folgen hatte die Hitze im Sommer für die Natur insbesondere für den Baumbestand in Karben? Hat sich dieser verschlechtert oder gar verringert?

 

3. Sieht die Stadt Risiken für den Winter, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger welche nicht mehr ausreichend Ihre Wohnung beheizen können? Gibt es für diesen Fall Überlegungen zu Unterstützungen und wenn ja, welcher Art?

 

 

Beantwortung

 

Die diesjährige Sommer-Hitze war natürlich für Pflanzen, Tiere, Menschen und auch unseren Baumbestand  eine Extrembelastung.

 

Eine deutliche Verschlechterung des Baumbestandes ist aktuell noch nicht zu erkennen. Allerdings müssten wir hierfür auch noch die Erfahrungen des nächsten Jahres einbeziehen, da sich manche Folgeschäden erst danach zeigen. Insbesondere sind die Bäume bspw. gegen Schädlinge anfälliger geworden.

 

Um für weitere Hitzeperioden besser gewappnet zu sein planen wir bspw. die Anschaffung eines Wasseranhängers für den Bauhof um gezielter Bäume in extremen Hitzeperioden mit Wasser zu versorgen. Hierbei kommt dann Brauchwasser aus der Kläranlage zum Einsatz.

 

Und natürlich werden bei der Planung und Gestaltung neuer Baugebiete die aktuellen klimatischen Entwicklungen aufgenommen und durch bspw. Dachbegrünungen und Grünzüge Maßnahmen ergriffen, um die Erwärmung in bebauten Lagen abzumildern.

 

Ob und inwieweit Unterstützung für Bürger*innen geleistet werden kann, die ihre Wohnungen nicht ausreichend beheizen können, liegt in der Gesetzgebung des Bundes und des Landes mit der die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden müssen (z. B. Energiepauschale).

 

Wir gehen davon aus, dass weitergehende finanzielle Unterstützungen für Menschen mit geringen Einkommen über die Träger der Sozialhilfe, sprich den Wetteraukreis oder das Jobcenter Wetterau, gewährt werden.