Beschluss: zur Kenntnis genommen

DIE GRÜNEN Anfrage v. 03.09.2022 zum seit dem 01.09.2022 gültigen Energiesicherungsgesetz und Verordnungen

 

Der Anfragetext lautet wie folgt:

 

 Seit dem 01.09.2022 gelten in Deutschland zahlreiche Vorschriften zum Energiesparen. So dürfen bspw. Ladentüren nicht dauerhaft offenstehen, Leuchtreklamen müssen ab 22:00 Uhr erlöschen, Denkmäler und öffentliche Gebäude dürfen nicht mehr angestrahlt werden.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Welche öffentlichen Gebäude und Denkmäler werden seit dem 01.09.2022 nicht mehr angestrahlt?

 

2. In welchen öffentlichen Gebäuden ist aus hygienischen Gründen ein Händewäschen mit warmem Wasser vorgeschrieben?

 

3. Wie wird sichergestellt und überprüft, dass Werbeanlagen zwischen 22:00 Uhr und 6 Uhr morgens ausgeschaltet sind? a. Welche Sanktionen/ Ordnungsmaßnahmen drohen, falls sich Gewerbetreibende nicht an die Anforderungen halten?

 

4. Fragen zu Gebäuden, bei welchen die Stadt Karben als Vermieter auftritt: a. Gibt es in Mietverträgen Klauseln, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen? Wenn ja, wurden die Mieter darüber informiert, dass diese Anforderung ab dem 01.09.2022 entfällt?

 

b. Vermieter, deren Gebäude mit Gas beliefert werden, sollen bis 30.09.2022 ihre Mieter darüber informieren, wie hoch die Energiekosten im kommenden Jahr werden könnten? Ist diese Information der Stadt Karben an alle ihre Mieter vollumfänglich sichergestellt?

 

c. Vermieter, deren Gebäude mit Gas beliefert werden, sollen bis zum 30.09.2022 ihre Mieter darüber informieren, wie sie am besten Energie sparen und wie sich das dann auf die Kosten auswirkt? Wie ist diese Informationspflicht seitens der Stadt sichergestellt? Fall zutreffend, wie wird/ wurde ermittelt, wie sich das Energie sparen auf die Kosten auswirkt?


 

Beantwortung

 

1.           

Grundsätzlich strahlt die Stadt Karben keine Gebäude und Denkmäler an.

Einzige Ausnahme war die Feuerwehr Breul, diese Anstrahlung wurde abgeschaltet

 

 

2.           

Die Vorschriften werden aktuell geprüft, bekannt ist vor allen, dass in Kitas und Gaststätten warmes Wasser zum Händewaschen vorgeschrieben ist

Näheres dann im Rahmen der Energie AG.

 

3.           

Eine „Sicherstellung“ kann nur über Kontrollen durch die Stadtpolizei / Landespolizei erfolgen. Allerdings ist zunächst abzuwarten, wie das Bundesgesetz durch das Land Hessen umgesetzt wird.

 

 

4.           

A)           solche Klauseln sind nicht bekannt

B)           Alle Energiedaten sind bekannt und die Mieter werden informiert

C)           Aktuell wird eine Informationsbroschüre angefertigt und dann entsprechend verteilt an Mitarbeiter und Gebäudenutzer/ Mieter. Eine Information zu den Kosten wird über Punkt B) mitgeteilt

 

Insbesondere Punkt 4. wird auch von der Wobau GmbH entsprechend erledigt.