Sitzung: 23.09.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/606/2021-2026
SPD Anfrage v. 04.09.2022 – Baugebiet Fuchslöcher
1. Wie wird die Stadt die Interessenten außerdem unterstützen,
dass es nicht zu
einem Rücktritt kommen muss?
Die WoBau könnte hier Bauträger sein und die Häuser direkt an
Berechtigte
verkaufen, ohne dass Bauträger satte Gewinne einfahren. Die
Ingenieurleistungen
könnten nach außen vergeben werden. Wenn wie bisher geplant
jeder Erwerber
einzeln baut zahlt jeder die vollen Ingenieurleistungen. Bei im
Wesentlichen
gleichartigen Häusern fällt für die Planung nur für 1 Haus das
volle Honorar an, für die 1. bis 4. Wiederholung 50%, für 5. bis 7.
Wiederholung 40% und ab der 8.
Wiederholung 10 %.
2. Erhalten die Erwerber zeitnah einen Zeitplan über den
Bebauungsplan, die
Erschließung und die Grundstücksverkäufe?
3. Liegt bereits eine Ausfertigung des Bauantrags dem Karbener
Bauamt vor?
4. Wie ist der Stand der Verkaufsabwicklung des Klötzl-Geländes?
Für den Neubau der Klötzl-Scheune ist die Umsiedlung der unter
Naturschutz
stehenden Schwalben Voraussetzung.
5. Wo und wann wird die Ersatzscheune geplant?
6. Sind weitere Bauvorhaben östlich der derzeitigen
Bebauungsgrenze Heitzhöfer
Straße geplant?
Stellungnahme von FB 2 und
FB 5
1: Die Stadt hat angeboten, Grundstücke
auch im Wege des Erbbaurechts zu „erwerben“, mit der Möglichkeit des späteren
Erwerbs. Der Erbbauzins ist bis 2030 festgeschrieben und bietet so
Planungssicherheit.
Zum Vorschlag, die Wohnungsbau GmbH könne hier als Bauträger auftreten, sei entgegnet, dass es sich um sehr unterschiedliche Grundstücksgrößen und Zuschnitte handelt. Ein serielles Bauen / Planen ist somit kaum möglich zumal auch die Realisierungszeiträume mit der die diversen Interessenten Ihren Bauwunsch umsetzen wollen sehr unterschiedlich sind.
Fraglich ist auch, ob die Wohnungsbau GmbH hier in das Bauträgergeschäft eintreten soll und so ihren eigentlichen Geschäftsbetrieb erweitern bzw. verlagern sollte. GGf müssten dann Kernaufgaben der WOBAU zurückgestellt werden.
Abschließend stellt sich die Frage, ob die Wohnungsbau GmbH wesentlich günstiger bauen könnte, wenn Planungsleistungen fremd vergeben werden.
2: Ja
3:
Was ist damit gemeint? Welcher Bauantrag?
Wenn der Bauantrag von Herrn Klötzl
gemeint ist, so ist dieser inzwischen gestellt.
4+5: Der Verkaufsfall ist wegen verschiedener
Bedingungen, die die Weiterführung des Betriebs von Herrn Klötzl sichern und
die Umsiedlung der Schwalben sicherstellen sollen recht komplex.
Die
Notwendigkeit der Umsiedlung der Rauchschwalbe ist in dem Bebauungsplan und bei
Planung der Erschließung berücksichtigt.
Durch den Neubau von Herrn Klötzl kann die Reithalle, die bisher aus dem B-Plan ausgenommen ist, abgebrochen und damit zu Bauland werden. Der Neubau soll auf der Parzelle Flur 9, Nr. 102/1 erfolgen. Ein entsprechender Bauantrag ist inzwischen durch Herrn Klötzl erstellt.
6: Derzeit ist östlich der Bebauungsgrenze
Heitzhöfer Straße die nördliche Entwicklungsfläche des Baugebiets „Nördlich der
Fuchslöcher“ geplant. Nördlich von dieser Fläche ist keine
weitere Entwicklung geplant.