Beschluss: zur Kenntnis genommen

SPD Anfrage v. 04.09.2022 Sicherstellung Energieverbrauch & Maßnahmen

 

Der Anfragetext lautet wie folgt:

 

1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Karben vorgesehen, geplant oder bereits

angeordnet, um die ausreichende Lieferung von Energie, insbesondere Gas und

Strom, im Zuständigkeitsbereich der Kommune sicherzustellen?

 

2. Welche Maßnahmen, die der Verringerung des Energieverbrauchs dienen und/oder auch Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen hat die Stadt geplant bzw. schon umgesetzt.

 

Insbesondere ist dabei gedacht an:

 

a) Straßenbeleuchtung/Objektbeleuchtung (z.B. Verkürzung der Schaltzeiten

und/oder Dimmung)

 

b) Hallenfreizeitbad/Sauna (z.B. Verringerung der Wassertemperatur, Einschränkung

der Öffnungszeiten, evtl. Schließung)

 

c) Bürgerzentrum (z.B. Verringerung der Temperatur in den Räumlichkeiten für

Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher, Einschränkung der Besuchszeiten

sowie bei der Vermietung des Saales und der Clubräume, Einschränkung im

Gastronomiebereich, kurzfristig mögliche technische Veränderungen bei

Heizung/Lüftung/Beleuchtung/Küche)

 

d) Bürgerhäuser (z.B. Verringerung der Temperatur in den Räumlichkeiten für

Besucherinnen und Besucher, Einschränkung bei der Vermietung des Saales und der Nebenräume, Einschränkung im Gastronomiebereich, kurzfristig mögliche

technische Veränderungen bei Heizung/Lüftung/Beleuchtung/Küche)

 

e) Kindertagesstätten (z.B. Verringerung der Temperatur in den Räumlichkeiten,

kurzfristig mögliche technische Veränderungen bei Heizung/Lüftung/Beleuchtung)

 

f) Schulen/Sporthallen – ggf. durch/zusammen mit Kreis – (z.B. Verringerung der

Temperatur in den Räumlichkeiten kurzfristig mögliche technische Veränderungen

bei Heizung/Lüftung/Beleuchtung/Mensa)

 

g) Wohngebäude im kommunalen Zuständigkeitsbereich (z.B. Verringerung der

Temperatur durch Absenkung bzw. Verkürzung der Heizzeiten, Veränderung der

Heizungsart, Verbesserung der Wärmedämmung, …)

 

 

Beantwortung

 

Zu 1)

 

Die Stadt Karben sowie die Stadtwerke Karben sind kein Energieerzeuger wie bspw. andere Stadtwerke im klassischen Sinn. Insofern bedienen wir uns für zur Deckung des Energiebedarfs an STROM und GAS mittels Zukauf von externen Lieferanten durch vertraglich abgesicherte Leistungen. Näheres dazu gerne im Rahmen der ENERGIE AG:

 

2)            Im Bereich der Stadtverwaltung:

 

Die im Energieeinspargesetz geforderten Maßnahmen werden nun nach und nach umgesetzt, zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage wird dazu auch eine Energiesparbroschüre erstellt, die dann an Nutzer und Mieter verteilt wird. Dabei werden auch die unter Punkt a) bis g) angesprochenen Punkte berücksichtigt.

 

Die Stadtverwaltung ist bereits in Abstimmung mit dem Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG) bezüglich der Möglichkeit der Einsparung durch veränderte Schaltung der Straßenbeleuchtung. Vor diesem Hintergrund prüft die OVAG derzeit die Möglichkeit das gesamten Versorgungsgebiet auf eine einheitlich frühere Schaltzeit der Leistungsreduzierung umzustellen. Wir erwarten hierzu in kürze konkretere Informationen.

 

Bzgl. Hallenfreizeitbad/Sauna sind sehr viele unterschiedliche Maßnahmen wie z.B. Verringerung der Wassertemperatur, Einschränkung

der Öffnungszeiten usw. bereits umgesetzt bzw. in Prüfung.

 

So wurde bereits am 8.7.2022 die Beckenwassertemperatur im Mehrzweckbecken von 29°C auf 28°C und im Kinderbecken von 31°C auf 30°C runterreguliert.

Die Öffnungszeiten bleiben - wie in der Pandemie bereits eingeschränkt - bestehen. Sauna ist bis vorerst 30.9.2022 geschlossen. Eine Schließung des Bades ist nicht vorgesehen. Die SAUNA soll ab Oktober nur im reduzierten Umfang (dh Mittwoch – Sonntag) geöffnet werden.

 

Für den kommenden Winterbetrieb werden aktuell Vorschläge des Hessischen Städtetages bzgl. weiterer Absenkung der Beckenwassertemperatur (auf 24°C bzw. 26°C) diskutiert. Ob nach Nutzungstypen (Schwimmunterricht, Rehasport etc). unterschieden wird, ist aktuell noch unklar.

 

Weitere Maßnahmen werden gerade auch auf Bundesebene verhandelt.

Die Badleitung prüft aktuell weitere Maßnahmen wie z.B. die Abschaltung von Wasserattraktionen um Pumpenleistungen einzusparen und die Verdunstungsrate zu reduzieren etc.

 

Die Energiesparverordnung zum 01.09.2022 besagt, dass Kitas ausgenommen sind bei der Senkung der Raumtemperaturen auf 19 Grad in öffentlichen Gebäuden, um die Gesundheit der sich dort anvertrauten Personen nicht zu gefährden (gleiches gilt auch für med. Einrichtungen und Altenheime).

 

Mit den bereits 2020 angeschafften CO2 Ampeln wurde bereits eine Optimierung der Lüftungsverhältnisse in den Räumen eingerichtet. Springt diese Ampel auf Orange, muss Stoßgelüftet werden, ansonsten bleiben die Fenster zu und die Raumtemperatur kann weitestgehend gehalten werden.

Mit Raumthermometern könnte man zusätzlich dafür Sorge tragen, dass eine max. Raumtemperatur von 21 Grad geheizt wird.

Eingangstüren sind allein aus Sicherheitsgründen stets geschlossen zu halten.

 

Warmwasser zum Händewaschen ist laut Lebensmittelverordnung vorzuhalten, für alle die mit der Zubereitung oder Ausgabe von Lebensmittel zu tun haben. Somit wird zumindest in den Bädern des Personals, sowie der Küche Warmwasser benötigt.

Das Abschalten des Warmwassers an den Kinderwaschbecken wäre möglich.

 

Für die Mitarbeiter*innen in den Kitas wird es ein Schreiben geben, dass die Maßnahmen beschreibt und aufmerksam macht auf unnötiges „Dauerlüften“, unnötigen Stromverbrauch bzgl. des Lichtes,

Geräte sollen nicht mehr  im Standbymodus gehalten werden.

 

Problematisch ist der Stromverbrauch der Luftreinigungsgeräte. Da es schwer vermittelbar ist, diese bei hohen Corona Fallzahlen nicht einzusetzen und somit die Gesundheit der MA und Kinder zu gefährden.

 

Die in den Küchen genutzten Geräte (Herde, Spülmaschinen, Tiefkühler, Kühlschrank) wurden bereits in den letzten Jahren anteilig gegen neue, energiesparendere Geräte ausgetauscht. Hier sollte geprüft werden, ob es noch alte Geräte gibt, die besonders hohen Stromverbrauch haben.

 

Bzgl. des Rathauses gibt es bereits weitere Optionen wie bspw. einer kompletten Schließung zwischen den Jahren und der Umstellung auf wenige zentrale Drucker oder der kurzfristig umsetzbaren zusätzlichen Dämmung der Wandbereiche hinter den Heizkörpern zu Außenwänden bis hin zu verstärktem mobilen Arbeiten.

 

Dies ist nur ein kurzer Auszug aus den möglichen Maßnahmen - Näheres dazu gerne im Rahmen der ENERGIE AG: