Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur der Stadt Karben empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 248 „Bindweidring West“ in der Gemarkung Burg-Gräfenrode gem. § 2 (1) Bau GB zu beschließen.

 

Das Plangebiet liegt am westlichen Ortseingang des Stadtteils Burg-Gräfenrode, nördlich der L 3351 zwischen dem Baugebiet Bindweidring und dem Sportplatz. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 279/6 in Gänze, sowie Teile der Flurstücke 278/7, 280/2, 281/2, 282/2 und 310/7 in der Flur 1 der Gemarkung Burg-Gräfenrode.  Die Gesamtfläche hat eine Größe von ca. 4.990 m².

 

Der südwestliche Eckpunkt des Geltungsbereichs entspricht dem südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 282/2. Ausgehend von diesem Punkt verläuft die Grenze des Geltungsbereichs entlang der westlichen Grenzlinie des Flurstücks 282/2 auf einer Länge von 55 Metern. Dort knickt der Geltungsbereich im rechten Winkel nach Osten ab. Dabei passiert die Grenze des Geltungsbereichs auf einer Länge von insgesamt 30,7 Metern die Flurstücke 282/2 sowie 281/2 komplett, bevor sie auf der Parzelle 280/2 erneut rechtwinklig in nördlicher Richtung den Kurs ändert.

Daraufhin verläuft die Begrenzung des Geltungsbereichs nach Norden auf dem Flurstück 280/2 bis sie auf die nördliche Grenze der Parzelle 310/7 trifft.

 

Ausgehend von diesem Punkt entspricht der weitere Verlauf des Geltungsbereichs der nördlichen Begrenzung der Parzelle 310/7 in östlicher Richtung bis zum nordöstlichen Eckpunkt. Dem Verlauf der Grenzlinie des Flurstücks 310/7 folgend, sind die östliche Grenze und die südliche Grenze des Flurstücks ebenfalls in den Verlauf der Begrenzungslinie des Geltungsbereichs integriert, bevor der Geltungsbereich am nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle 279/6 erneut abknickt und entlang der östlichen Grenze dieser Parzelle verläuft.

 

Am südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 316 endet der Verlauf entlang der östlichen Grenze der Parzelle 279/6 zunächst, um einen kurzen Stich in östlicher Richtung auf dem Flurstück 278/7 zu integrieren. Dieser Stich umfasst eine Fläche von 20 Meter mal 6 Meter. Danach verläuft die Grenze des Geltungsbereichs weiter entlang der östlichen Grenze der Parzelle 279/6 bis zum südöstlichen Eckpunkt dieser Parzelle.

Abschließend entspricht die südliche Grenze des Geltungsbereichs der nördlichen Grenze des Flurstücks 279/7.

 

Die Plangebietsabgrenzung ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.